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Art. 75 Verfahren bei Freigaben sowie Typen- oder Einzelgenehmigungen
1 Nicht publiziert und nicht öffentlich aufgelegt werden:
2Das ENSI unterbreitet den Antrag oder das Gesuch gegebenenfalls den Fachstellendes Bundes zur Stellungnahme. Es setzt dafür eine angemessene Frist.60 3Voraussetzung für eine Freigabe ist, dass die Voraussetzungen der einer Freigabe zu Grunde liegenden Bewilligung oder Verfügung nach wie vor eingehalten werden und die in der Bewilligung oder Verfügung enthaltenen Auflagen berücksichtigt sind. 4 …61 60 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 der V vom 12. Nov. 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5747). 61 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 12 der V vom 12. Nov. 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, mit Wirkung seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5747). |