Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 24 Gesuch
1 Der Gesuchsteller für eine Baubewilligung hat zu zeigen, dass:
2 Dazu hat er folgende Unterlagen einzureichen:
3 Das ENSI wird beauftragt, Art, Inhalt, Darstellung und Anzahl der Gesuchsunterlagen in Richtlinien zu regeln.30 29 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 1. Nov. 2017, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7107). 30 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 der V vom 12. Nov. 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5747). |