Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 33 Systematische Sicherheits- und Sicherungsbewertungen
1 Der Bewilligungsinhaber hat systematische Sicherheitsbewertungen für die folgenden Gebiete zu erstellen:
2 Er hat systematische Sicherungsbewertungen für die folgenden Gebiete zu erstellen:
3 Das ENSI wird beauftragt, die detaillierten Anforderungen an die systematischen Sicherheits- und Sicherungsbewertungen in Richtlinien zu regeln.39 39 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 der V vom 12. Nov. 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5747). |