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Art. 34a Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb 43
1 Der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb enthält namentlich folgende Angaben:
2 Das ENSI wird beauftragt, die detaillierten Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb in Richtlinien zu regeln. 43 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. April 2017, in Kraft seit 1. Juni 2017 (AS 2017 2829). |