Bundesgesetz
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Art. 29 Fachbehörde und Koordination
1 Das Bundesamt für Kultur setzt als Fachbehörde die Kulturpolitik des Bundes um und koordiniert die Aktivitäten der zuständigen Bundesstellen. 2 Das EDI und das EDA koordinieren ihre Aktivitäten im Rahmen der internationalen Kulturpolitik. |