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Bundesgesetz
über die Kulturförderung
(Kulturförderungsgesetz, KFG)
vom 11. Dezember 2009 (Stand am 1. Februar 2021)
Art. 3
Ziele
Die Kulturförderung des Bundes hat zum Ziel:
a.
den Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz zu stärken;
b.
ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot zu fördern;
c.
günstige Rahmenbedingungen für Kulturschaffende sowie für kulturelle Institutionen und Organisationen zu schaffen;
d.
der Bevölkerung den Zugang zur Kultur zu ermöglichen und zu erleichtern;
e.
das schweizerische Kulturschaffen im Ausland bekannt zu machen.