Bundesgesetz
über Kartelle und andere
Wettbewerbsbeschränkungen
(Kartellgesetz, KG)

vom 6. Oktober 1995 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 13 Durchsetzung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs

Zur Durch­set­zung des Be­sei­ti­gungs- und Un­ter­las­sungs­an­spruchs kann das Ge­richt auf An­trag des Klä­gers na­ment­lich an­ord­nen, dass:

a.
Ver­trä­ge ganz oder teil­wei­se un­gül­tig sind;
b.
der oder die Ver­ur­sa­cher der Wett­be­werbs­be­hin­de­rung mit dem Be­hin­der­ten markt­ge­rech­te oder bran­chen­üb­li­che Ver­trä­ge ab­zu­sch­lies­sen ha­ben.

BGE

126 III 129 () from 7. Dezember 1999
Regeste: Erschöpfungsgrundsatz im Patentrecht. Parallelimporte patentrechtlich geschützter Produkte. Die Frage der Zulässigkeit von Parallelimporten im Patentrecht ist weder im nationalen noch im für die Schweiz geltenden internationalen Recht geregelt, weshalb von einer echten Lücke auszugehen ist (E. 1-3). Die traditionelle schweizerische Rechtsauffassung, die Rechtsvergleichung sowie eine Abwägung der betroffenen Interessen sprechen für den Grundsatz der nationalen Erschöpfung im Patentrecht, zumal die Unterschiede zwischen Marken- und Urheberrecht einerseits und Patentrecht anderseits eine einheitliche Behandlung der Erschöpfungsfrage nicht als zwingend erscheinen lassen (E. 4-8). Auf patentrechtliche Einfuhrmonopole kann das Kartellrecht Anwendung finden (E. 9).

134 III 438 (4A_16/2008) from 12. Juni 2008
Regeste: a Art. 20 OR; Rückabwicklung nichtiger Verträge. Betrifft der Mangel nicht das Synallagma, sind Dienstleistungen oder Unterlassungen, die in Erfüllung des nichtigen Vertrages erbracht worden sind, nach der subjektiven Bewertung der Parteien bereicherungsrechtlich zurückzuerstatten (E. 2.4).

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