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Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz, KGTG)
vom 20. Juni 2003 (Stand am 1. Februar 2021)
Art. 10Antrag
Wird ein Kulturgut aus einem Vertragsstaat für eine Ausstellung an ein Museum oder eine andere kulturelle Einrichtung in der Schweiz vorübergehend ausgeliehen, so kann die leihnehmende Institution bei der Fachstelle beantragen, dass diese der leihgebenden Institution eine Rückgabegarantie für die im Leihvertrag vereinbarte Ausstellungsdauer erteilt.