vom 17. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013)
1 Das BSV prüft die Gesuche. Unvollständige Gesuche weist es zur Überarbeitung zurück.
2 Es kann Stellungnahmen von aussenstehenden Fachleuten einholen.
3 Es kann verlangen, dass Projekte mit anderen Vorhaben koordiniert werden.
4 Es entscheidet spätestens vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist.