Verordnung
über die Förderung der ausserschulischen Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen
(Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV)

vom 17. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013)


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Art. 22 Elektronische Plattform

1 Das BSV stellt ei­ne elek­tro­ni­sche Platt­form zur Ver­fü­gung.

2 Die Ak­teu­re der Kin­der- und Ju­gend­po­li­tik kön­nen ih­re An­ge­bo­te und die Zu­stän­dig­kei­ten auf der Platt­form zu­gäng­lich ma­chen.

3 Das BSV in­for­miert auf der Platt­form über Ent­wick­lun­gen in der Kin­der- und Ju­gend­po­li­tik und stellt be­währ­te Ar­beits­for­men und zu­kunfts­wei­sen­de Vor­ha­ben vor.

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