Verordnung
über die Förderung der ausserschulischen Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen
(Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV)

vom 17. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013)


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Art. 5 Einreichung und Bearbeitung der Gesuche

1 Das BSV kann für die Ein­rei­chung der Ge­su­che For­mu­la­re an­bie­ten oder ein In­for­ma­tik­sys­tem ein­rich­ten und die Ge­su­che in die­sem Sys­tem be­ar­bei­ten.

2 Es er­lässt Richt­li­ni­en über die Ein­zel­hei­ten der Ge­such­sein­rei­chung.

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