Verordnung
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Art. 30 Gesuch
1 Private Trägerschaften können bis zum 31. Juli beim BSV ein Gesuch um Finanzhilfen nach Artikel 9 KJFG einreichen. 2 Das Gesuch muss mindestens die folgenden Unterlagen und Angaben enthalten:
3 Für jeden Kurs sind folgende Angaben zu machen:
4 Die spezifischen Merkmale nach Absatz 3 Buchstabe g sind in Anhang 2 aufgeführt. 5 Das EDI kann Anhang 2 ändern. 6 Für Gesuche um Neuaufnahme eines Kurses oder um Anpassung eines bestehenden Kurses während eines laufenden Vertrags müssen sämtliche Angaben nach Absatz 3 bis zum 31. Juli eingereicht werden. |