Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die kollektiven Kapitalanlagenvom 27. August 2014 (Stand am 1. Januar 2021) |
Art. 39 Modell-Ansatz: Berechnung des VaR
1Der VaR kann mit Varianz-Kovarianz-Modellen, historischen Simulationen oder Monte-Carlo-Simulationen bestimmt werden. Bei der Wahl des Modells ist die jeweilige Anlagestrategie zu berücksichtigen. 2Der VaR ist täglich auf der Basis der Positionen des Vortags zu berechnen. Dabei sind folgende Parameter zu verwenden:
3Der VaR berücksichtigt Zinsänderungs-, Währungs-, Aktienkurs- und Rohstoffrisiken. Zusätzlich zu berücksichtigen sind:
4Die Berechnungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. 5Eine Abweichung vom Konfidenzintervall, von der Halteperiode oder vom Beobachtungszeitraum ist aufgrund aussergewöhnlicher Marktumstände und nach vorgängiger Zustimmung der FINMA möglich. |