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Verordnung
über klinische Versuche
mit Ausnahme klinischer Versuche mit Medizinprodukten1
(Verordnung über klinische Versuche; KlinV)

vom 20. September 2013 (Stand am 26. Mai 2022)

1 Fassung gemäss Anhang 2 Ziff. 2 der V vom 1. Juli 2020 über klinische Versuche mit Medizinprodukten, in Kraft seit 26. Mai 2021 (AS 2020 3033).

Art. 66 Verantwortlichkeit

Der Spon­sor ist für die Rich­tig­keit und die Voll­stän­dig­keit der ein­ge­tra­ge­nen Da­ten ver­ant­wort­lich.