Verordnung
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Art. 31 Gesuch
1 Der Sponsor reicht der Swissmedic die Gesuchsunterlagen gemäss Anhang 4 zur Prüfung ein. 1bis In Übereinstimmung mit dem Inhalt von Anhang 4 kann die Swissmedic eine Liste spezifischer Unterlagen erstellen, die für die Einreichung des Gesuchs erforderlich sind.71 2 Die Swissmedic kann zusätzliche Informationen verlangen. 71 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 7. Juni 2024, in Kraft seit 1. Nov. 2024 (AS 2024 322). |
