Massnahme | Voraussetzung |
- a.
- Impfung und Booster gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis; Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln
| Gemäss dem «Schweizerischen Impfplan 2021» (Impfplan 2021105)106 des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). |
- b.
- Haemophilus-Influenzae-Impfung
| Gemäss Impfplan 2021 bei Kindern bis zum vollendeten 5. Altersjahr. |
- c.
- Impfung gegen Influenza
| - 1.
- Jährliche Impfung bei Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko gemäss Impfplan 2021.
- 2.
- Während einer Influenza-Pandemie-Bedrohung oder einer Influenza-Pandemie bei Personen, bei denen das BAG eine Impfung empfiehlt107.
Auf dieser Leistung wird keine Franchise erhoben. Für die Impfung inklusive Impfstoff wird eine pauschale Vergütung vereinbart.
|
- d.
- Hepatitis-B-Impfung
| Gemäss Impfplan 2021. Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die Versicherung. |
- e.108
- …
| |
- f.
- Pneumokokken-Impfung
| Gemäss Impfplan 2021 bei Kindern bis zum vollendeten 5. Altersjahr. |
- g.
- Meningokokken-Impfung
| Gemäss Impfplan 2021. Die Kosten werden nur für die Impfung mit Impfstoffen übernommen, die für die betreffende Altersgruppe über die nötige Zulassung verfügen. Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die Versicherung. |
- h.
- Impfung gegen Tuberkulose
| Mit BCG-Impfstoff gemäss Impfplan 2021. |
- i.
- Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
| Gemäss Impfplan 2021. Bei beruflicher Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die Versicherung. |
- j.
- Varizellen-Impfung
| Gemäss Impfplan 2021. |
- k.
- Impfung gegen
Humane Papillomaviren (HPV)
| - 1.
- Gemäss Impfplan 2021:
- a.
- Basisimpfung der Mädchen zwischen dem vollendeten 11. und dem vollendeten 15. Altersjahr;
- b.
- Impfung der Mädchen und Frauen zwischen dem vollendeten 15. und dem vollendeten 27. Altersjahr;
- c.
- ergänzende Impfung bei Knaben und Männern zwischen dem vollendeten 11. und dem vollendeten 27. Altersjahr.
- 2.
- Impfung im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen, die folgende Minimalanforderungen erfüllen:
- a.
- Die Information der Zielgruppen und von deren Eltern/gesetzlicher Vertretung über die Verfügbarkeit der Impfung und die Empfehlungen des BAG und der EKIF nach Ziffer 1 ist sichergestellt.
- b.
- Die Vollständigkeit der Impfung wird angestrebt.
- c.
- Die Leistungen und Pflichten der Programmträger, der impfenden Ärzte und Ärztinnen und der
Krankenversicherer sind definiert. - d.
- Datenerhebung, Abrechnung,
Informations- und Finanzflüsse sind geregelt.
- 3.
- Auf dieser Leistung wird keine Franchise erhoben. Für die Impfung inklusive Impfstoff wird eine pauschale Vergütung vereinbart.
- 4.
- Die Kostenübernahme des nonavalenten Impfstoffes ist in Evaluation bis
31. Dezember 2022.
|
- l.
- Hepatitis-A-Impfung
| Gemäss Impfplan 2021. Bei folgenden Personen: - –
- bei Patienten und Patientinnen mit einer chronischen Lebererkrankung;
- –
- bei Kindern aus Ländern mit mittlerer und hoher Endemizität, die in der Schweiz leben und für einen vorübergehenden Aufenthalt in ihr Herkunftsland zurückkehren;
- –
- bei drogeninjizierenden Personen;
- –
- bei Männern mit sexuellen Kontakten zu Männern ausserhalb einer stabilen Beziehung.
Postexpositionelle Impfung innerhalb von sieben Tagen nach Exposition. Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die Versicherung. |
- m.109
- Impfung gegen Tollwut
| Postexpositionelle Impfung nach Exposition durch ein tollwütiges oder tollwutverdächtiges Tier gemäss den Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen vom 27. Januar 2021110. Bei beruflicher Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die Versicherung. |
- n.111
- Impfung gegen Covid-19
| - 1.
- Grundimmunisierung während einer Covid-19-Epidemie, bei in erhöhtem Masse gefährdeten Personen.
- 2.
- Auffrischimpfung während einer Covid-19-Epidemie, bei in erhöhtem Masse gefährdeten Personen. In Evaluation.
Auf den Leistungen nach den Ziffern 1 und 2 wird keine Franchise erhoben. Für die Impfung einschliesslich Impfstoff wird eine pauschale Vergütung vereinbart. |
- o.112
- Impfung gegen Herpes Zoster
| Mit dem adjuvantierten Subunit-Impfstoff. Bei den Alters- und Risikogruppen gemäss den Impfempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen vom 22. November 2021113. |
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