Bundesgesetz
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Art. 10 Voraussetzungen
1 Die Grundbewilligung wird natürlichen oder juristischen Personen erteilt, wenn:
2 Benötigt der Gesuchsteller für seine Tätigkeit auch eine Bewilligung nach der Waffengesetzgebung des Bundes oder des Kantons, so wird die Grundbewilligung nur erteilt, wenn die Bewilligung nach der Waffengesetzgebung vorliegt. |