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Art. 5 Definition of war materiel
1 The following are deemed to be war materiel:
2 War materiel also includes individual components and assembly packages, which may also be partially processed, provided it is discernible that such components cannot be used in the same form for civilian purposes. 3 The Federal Council shall designate what is war materiel in an ordinance. BGE
121 IV 358 () from 24. November 1995
Regeste: Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz; Art. 4, 9 und 17 Abs. 1 lit. a KMG. Wer im Inland Kriegsmaterial in einer Zahl umsetzt, die dem Umsatz eines nebenberuflichen Händlers nicht wesentlich nachsteht, bedarf ungeachtet seiner Absichten und Motive einer Grundbewilligung im Sinne von Art. 4 KMG und erfüllt den objektiven Tatbestand von Art. 17 Abs. 1 lit. a KMG, wenn er diese Bewilligung nicht besitzt. Nur der gelegentliche Kauf und Verkauf einer unter das Kriegsmaterialgesetz fallenden Waffe im Inland bedarf keiner Grundbewilligung (E. 3a und b; Klarstellung der Rechtsprechung). Die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Kriegsmaterial bedarf ungeachtet des Umfangs der Transaktionen einer Bewilligung im Sinne von Art. 9 KMG (E. 3c). Erfordernis einer Grundbewilligung im konkreten Fall (Kauf und Weiterveräusserung zum Selbstkostenpreis von über 70 unter das KMG fallenden Schusswaffen innerhalb von rund acht Monaten) bejaht (E. 4). |