Verordnung
über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung
der Bahninfrastruktur
(KPFV)

vom 14. Oktober 2015 (Stand am 1. Januar 2021)


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Art. 43 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Ver­ord­nung vom 4. No­vem­ber 200931 über die Kon­zes­sio­nie­rung und Fi­nan­zie­rung der Ei­sen­bahnin­fra­struk­tur wird auf­ge­ho­ben.

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