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Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG)
vom 18. März 2016 (Stand am 1. Januar 2020)
Art. 1Gegenstand
Dieses Gesetz regelt:
a.
die Erhebung, Registrierung und Auswertung von Daten zu Krebserkrankungen;
b.
die Förderung der Erhebung, Registrierung und Auswertung von Daten zu anderen stark verbreiteten oder bösartigen nicht übertragbaren Krankheiten.