Verfassung
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Art. 44 Garantie
1 Die politischen Rechte sind gewährleistet. 2 Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. 3 Das Gesetz sorgt für die Unversehrtheit und Sicherheit der Stimmen und die Wahrung des Stimmgeheimnisses. |