Verfassung
|
Art. 77 Beschlüsse der Gemeinderäte
1 Beschlüsse der Gemeinderäte sind den Stimmberechtigten der Gemeinde zur Abstimmung zu unterbreiten, wenn das Referendum ergriffen wird von:
2 Artikel 68 ist anwendbar. 8 Angenommen in der Volksabstimmung vom 24. Sept. 2017, in Kraft seit 21. Okt. 2017. Gewährleistungsbeschluss vom 17. Sept. 2018 (BBl 2018 6287Art. 6 3725). |