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Verfassung
der Republik und des Kantons Genf
(KV-GE)

1 Der Text in der französischen Originalsprache findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechenden Ausgabe dieser Sammlung.

2 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen.

Art. 45 Gegenstand

1 Ge­gen­stand der po­li­ti­schen Rech­te sind die Be­tei­li­gung an Wahlen und Ab­stim­mun­gen, die Wähl­bar­keit so­wie das Un­ter­zeich­nen von In­itia­ti­ven und Re­fe­ren­dums­be­geh­ren.

2 Das Ge­setz ge­währ­leis­tet, dass je­de Per­son mit po­li­ti­schen Rech­ten die­se auch aus­üben kann.