Loi fédérale
sur l’assurance-accidents
(LAA)


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Art. 13 Frais de voyage, de transport et de sauvetage

1 Les frais de voy­age, de trans­port et de sauvetage sont rem­boursés, dans la mesure où ils sont né­ces­saires.

2 Le Con­seil fédéral peut lim­iter le rem­bourse­ment des frais à l’étranger.

BGE

116 V 41 () from 9. Januar 1990
Regeste: Art. 10 Abs. 3 UVG, Art. 18 UVV. - Zeitliche und tatbeständliche Grenzen der Leistungspflicht (Erw. 3a-c). - Begriffe der Hauspflege (Erw. 5a-c und 7c) und der ärztlichen Anordnung (Erw. 5c). Art. 10 Abs. 1 und 3 und Art. 21 Abs. 1 UVG. Gegenseitige Abgrenzung dieser Bestimmungen (Erw. 3b). Art. 21 Abs. 1 lit. d und Art. 26 Abs. 1 UVG, Art. 38 Abs. 2 UVV. - Konkurrenz einer Entschädigung wegen schwerer Hilflosigkeit und einer Vergütung aufgrund von Art. 21 Abs. 1 lit. d UVG (Erw. 6). - Zur untergeordneten Bedeutung der dauernden Pflege und Überwachung im Rahmen von Art. 38 Abs. 2 UVV (Erw. 6b und c). Art. 18 Abs. 2 UVV, Art. 129 Abs. 1 lit. c OG. Rechtsnatur der Leistung gemäss Art. 18 Abs. 2 UVV; Zulässigkeit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 7c). Art. 108 UVG. Möglichkeit einer Beschwerde nach Art. 108 UVG an das kantonale Versicherungsgericht im Streit um (Ermessens-)Leistungen (Frage offengelassen; Erw. 7c).

140 V 130 (8C_719/2013) from 19. März 2014
Regeste: Art. 19 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2 und Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG; Anspruch auf Heilbehandlung des obligatorischen Unfallversicherers nach Festsetzung einer zufolge Zusammentreffens mit einer Rente der Invalidenversicherung gekürzten Rente der Unfallversicherung. Wird die Rente der obligatorischen Unfallversicherung zufolge Zusammentreffens mit einer Rente der Invalidenversicherung zur Vermeidung einer Überentschädigung der berechtigten Person auf Franken Null gekürzt, hat dies nicht zur Folge, dass die versicherte Person keine weiteren Leistungen gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG mehr beanspruchen kann (E. 2.7).

143 V 148 (8C_527/2016) from 8. Mai 2017
Regeste: Art. 10, 11, 12, 13, 19 Abs. 1 (Satz 2), Art. 21 Abs. 1 UVG; Art. 1 Abs. 2, Art. 6 Abs. 2 HVUV; Anspruch auf Pflegeleistungen und Kostenvergütungen nach den Art. 10-13 UVG nach Fallabschluss. Art. 21 Abs. 1 UVG, wonach der Unfallversicherer für Pflegeleistungen und Kostenvergütungen nach den Art. 10-13 UVG aufkommt, wenn der Versicherte Bezüger einer Invalidenrente der Unfallversicherung ist und eine der in lit. a-d dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt nur, wenn es um die (erstmalige) Zusprache einer solchen Leistung geht. Sie betrifft den Fall nicht, in welchem deren weitere Gewährung über den Fallabschluss hinaus resp. eine spätere Reparatur, Anpassung oder Erneuerung zur Diskussion steht. Hier besteht eine bedarfsabhängige Besitzstandsgarantie über den Fallabschluss hinaus (E. 6).

144 V 418 (8C_62/2018) from 19. September 2018
Regeste: Art. 17 Abs. 2 ATSG; Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG; Anpassung von Heilbehandlungsleistungen. Heilbehandlungsleistungen im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG gelten als Dauerleistungen. Ihre nachträgliche Aufhebung oder eine wesentliche Anpassung im Leistungsumfang setzt einen Revisionsgrund im Sinne von Art. 17 Abs. 2 ATSG voraus (E. 3-5).

148 V 311 (8C_621/2021) from 18. Mai 2022
Regeste: Art. 10 Abs. 3 UVG (in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Art. 18 Abs. 2 lit. a UVV (in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Hilfe und Pflege zu Hause; Art. 53 und Art. 56 Abs. 1 Satz 2 UVG; Spitex-Tarifvertrag (in der seit 1. Januar 2019 geltenden Fassung); Kostenübernahmepflicht für Leistungen nach Art. 18 UVV. Der Wortlaut von Art. 56 Abs. 1 Satz 2 UVG drückt den Willen des Gesetzgebers insoweit nicht aus, als dieser es dem Unfallversicherer nicht erlauben wollte, die Kostenübernahme für die erbrachten Pflegeleistungen zu verweigern, sofern der zugelassene Leistungserbringer keine Vertragsorganisation ist. Das mit der Formulierung von Art. 56 Abs. 1 Satz 2 UVG grundsätzlich eingeräumte Auswahlermessen des Unfallversicherers kann jedenfalls dann nicht zum Tragen kommen, wenn die versicherte Person ihrerseits insofern kein Wahlrecht nach Art. 10 Abs. 2 UVG besitzt, als eine Leistungserbringung durch eine andere zugelassene Organisation, die zusätzlich dem Spitex-Tarifvertrag beigetreten ist, nicht gewährleistet werden kann (E. 3 und 6). Es ist hinsichtlich Tarifhöhe und Berechnung nach dem Spitex-Vertrag abzurechnen (E. 7).

149 V 224 (8C_620/2022) from 21. September 2023
Regeste: Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG; Art. 17 Abs. 2 ATSG; Anspruch auf Heilbehandlung bei Teilrentenbeziehenden nach Eintritt ins AHV-Rentenalter. Aus Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG ergibt sich keine Leistungsbefristung auf den Eintritt ins AHV-Rentenalter oder allenfalls auf das erst auf einen späteren Zeitpunkt hin angenommene Ende der Erwerbstätigkeit (E. 6).

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