Loi fédérale
sur l’assurance-invalidité
(LAI)1

du 19 juin 1959 (Etat le 1 juillet 2021)er

1Abréviation introduite par le ch. II 1 de la LF du 24 juin 1977 (9e révision de l’AVS), en vigueur depuis le 1er janv. 1979 (RO 1978 391; FF 1976 III 1).


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Art. 35 Rente pour enfant 178

1 Les hommes et les femmes qui peuvent prétendre une rente d’in­valid­ité ont droit à une rente pour chacun des en­fants qui, au décès de ces per­sonnes, auraient droit à la rente d’orph­elin de l’as­sur­ance-vie­il­lesse et sur­vivants.

2 ...179

3 Les en­fants re­cueil­lis après la sur­ven­ance de l’in­valid­ité n’ont pas droit à la rente, sauf s’il s’agit des en­fants de l’autre con­joint.180

4 La rente pour en­fant est ver­sée comme la rente à laquelle elle se rap­porte. Les dis­po­s­i­tions re­l­at­ives à un em­ploi de la rente con­forme à son but (art. 20 LP­GA181) ain­si que les dé­cisions con­traires du juge civil sont réser­vées. Le Con­seil fédéral peut édicter des dis­pos­i­tions spé­ciales sur le verse­ment de la rente, en dérog­a­tion à l’art. 20 LP­GA, not­am­ment pour les en­fants de par­ents sé­parés ou di­vor­cés.182

178Nou­velle ten­eur selon le ch. II de la LF du 30 juin 1972, en vi­gueur depuis le 1er janv. 1973 (RO 1972 2537; FF 1971 II 1057).

179Ab­ro­gé par l’an­nexe ch. 3 de la LF du 7 oct. 1994 (10e ré­vi­sion de l’AVS), avec ef­fet au 1er janv. 1997 (RO 1996 2466; FF 1990 II 1).

180Nou­velle ten­eur selon l’an­nexe ch. 3 de la LF du 7 oct. 1994 (10e ré­vi­sion de l’AVS), en vi­gueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1996 2466; FF 1990 II 1).

181 RS 830.1

182 Nou­velle ten­eur selon l’an­nexe ch. 8 de la LF du 6 oct. 2000 sur la partie générale du droit des as­sur­ances so­ciales, en vi­gueur depuis le 1er janv. 2003 (RO 20023371; FF 1991 II 888, 1995 V 897).

BGE

103 V 90 () from 5. September 1977
Regeste: Art. 45 Abs. 1 IVG. - Die rechtskräftig entschiedene Frage, welche Renten in die Überversicherungsrechnung einzubeziehen sind, kann bei einer Neuberechnung der Überversicherung neu geprüft werden (Erw. I). - Über die Anrechnung der IV-Zusatzrente für die geschiedene Frau und der IV-Kinderrente bei der Ermittlung der Überversicherung (Erw. II).

103 V 131 () from 2. Dezember 1977
Regeste: Drittauszahlung von Renten. - Kinderrenten gemäss Art. 35 Abs. 1 IVG: Anspruch des Vormundes auf direkte Auszahlung der Rente für ein aussereheliches Kind (Erw. 2-4). - Massgebender Zeitpunkt für den Beginn der Drittauszahlung (Erw. 5).

104 V 193 () from 9. November 1978
Regeste: Kinderrenten für Pflegekinder (Art. 49 AHVV). Bei der Frage, ob ein Pflegeverhältnis unentgeltlich sei, sind die tatsächlich realisierbaren Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen.

107 II 292 () from 25. August 1981
Regeste: Scheidungsprozess. Ist die Berufung gegen ein Scheidungsurteil zulässig, wenn nur streitig ist, ob auch dem Berufungsbeklagten ein Scheidungsanspruch zusteht (E. 1)? Scheidungsrechtliche Behandlung von Nachzahlungen der IV an die Ehefrau. Die invalide Ehefrau hat sich eine Rentennachzahlung der IV nicht an die künftigen Unterhaltsbeiträge für die Kinder anrechnen zu lassen. Eine solche Zahlung hat Sondergutscharakter (E. 4, 5).

107 V 207 () from 10. November 1981
Regeste: Art. 9 Abs. 3 lit. a IVG. - Unter Vater und Mutter im Sinne dieser Bestimmung sind nicht Pflegevater und Pflegemutter zu verstehen. - Ein ausländisches Pflegekind kann Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung von der Adoption durch einen Schweizer an beanspruchen, selbst wenn die Invalidität vor dieser Änderung des Zivilstandes eingetreten ist.

108 V 73 () from 18. Juni 1982
Regeste: Art. 7 lit. b und 8 lit. d des schweizerisch-italienischen Abkommens vom 14. Dezember 1962. Der massgebende Zeitpunkt für die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzung des ununterbrochenen Aufenthaltes in der Schweiz während mindestens fünf Jahren erfüllt ist, darf nicht auf das Datum, an welchem das Gesuch eingereicht wurde, noch auf jenes, an welchem der Versicherungsfall eintrat, festgesetzt werden, sondern auf den Tag, an welchem der Rentenanspruch tatsächlich entstanden ist. Die Frist von 5 Jahren wird vom Datum an, an welchem der Rentenanspruch des Versicherten beginnt, rückwirkend berechnet (Erw. 2). Art. 35 Abs, 1 IVG und Art. 22ter AHVG. Erfüllt ein Versicherter die Voraussetzungen, welche ihm Anspruch auf eine ausserordentliche Invalidenrente gewähren, so erfüllt er sie ebenfalls für die dazugehörige Zusatzrente, gleichgültig, wo sich das Kind tatsächlich aufhält (Erw. 3).

109 V 170 () from 18. Oktober 1983
Regeste: Art. 33 Abs. 1 IVG und Art. 22 Abs. 1 AHVG. "Invalid" im Sinne dieser Bestimmungen ist die Ehefrau nur, wenn sie im Falle der Auflösung der Ehe bzw. bei Nichtbestehen der Ehe gemäss IVG rentenberechtigt wäre.

114 II 123 () from 7. März 1988
Regeste: Auszahlung einer Kinder-Zusatzrente nach Art. 35 Abs. 1 IVG an die Mutter; Tilgung des Unterhaltsbeitrages des geschiedenen Vaters (Art. 285 Abs. 2 ZGB)? Es ist nicht willkürlich, davon auszugehen, dass gerichtlich festgelegte Beiträge an den Unterhalt des Kindes dadurch getilgt werden, dass eine erst nach der Scheidung entstandene Kinder-Zusatzrente des Unterhaltsschuldners an die Inhaberin der elterlichen Gewalt ausbezahlt wird, und die definitive Rechtsöffnung im entsprechenden Umfang zu verweigern.

114 V 143 () from 17. August 1988
Regeste: Art. 29 Abs. 2 Satz 1, 30 Abs. 2 und 41 IVG, Art. 88bis Abs. 2 IVV: Schicksal der Invalidenrente bei Inhaftierung des Anspruchsberechtigten. - Bei Untersuchungshaft und bei dem von einer Strafbehörde angeordneten Straf- oder Massnahmenvollzug kann die Invalidenrente nicht mehr revisionsweise entzogen werden, sondern sie ist zu sistieren. Die Zusatzrenten sind in solchen Fällen weiterhin auszurichten (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2). - Beginn und Ende der Sistierung (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 3).

121 V 104 () from 7. März 1995
Regeste: Art. 6 und 49 BVG, Art. 23, 24 Abs. 1 und Art. 25 BVG. Die Regelung einer im obligatorischen und überobligatorischen Bereich tätigen Vorsorgeeinrichtung (umhüllende Kasse), wonach der Anspruch auf Invaliden-Kinderrente nach Art. 25 BVG dadurch abgegolten ist, dass der reglementarische Anspruch auf Invalidenrente den Mindestbetrag für Invalidenrente und Invaliden-Kinderrente gemäss BVG übersteigt, ist bundesrechtswidrig.

122 V 300 () from 15. Oktober 1996
Regeste: Art. 2 Abs. 3, Art. 3 Abs. 6 ELG, Art. 7 Abs. 1 lit. c ELV. - Art. 7 Abs. 1 lit. c ELV ist gesetzwidrig. - Eine "gesonderte" Ergänzungsleistungsberechnung für den Leistungsansprecher und dessen Kind, das Anspruch auf eine Kinderrente der Alters- und Hinterlassenen- oder der Invalidenversicherung begründet, ist nicht zulässig.

124 V 52 () from 10. Februar 1998
Regeste: Art. 118 Abs. 2 lit. c UVG: Übergangsrecht. Anwendbares Recht bezüglich einer Hilflosenentschädigung, welche nach einem 1978 erlittenen Unfall zunächst im Sinne von Art. 77 Abs. 1 Satz 2 KUVG in Form einer Erhöhung der Invalidenrente ausgerichtet, darauf während zwölf Jahren ausgesetzt und ab Dezember 1995 von neuem gewährt wurde. Art. 21 Abs. 1 lit. d UVG: Heilbehandlung nach Festsetzung der Rente. Ausdehnung des Anspruchs eines zu 100% invaliden Versicherten, dessen Gesundheitszustand eine dauernde Hospitalisierung erforderlich macht, auf Übernahme der (ärztlichen und nicht-ärztlichen) Spitalkosten. Art. 4 Abs. 1 BV. Gutglaubensschutz im Falle einer Praxisänderung des Unfallversicherers.

126 V 468 () from 28. Dezember 2000
Regeste: Art. 34 Abs. 2 BVG; Art. 24 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BVV 2; Art. 113 Abs. 2 lit. a BV: Berechnung der Überentschädigung. Anrechnung der Zusatzrente für die Ehefrau, der Ehepaar-Invalidenrente und der Doppel-Kinderrenten der Invalidenversicherung.

129 III 135 () from 19. Dezember 2002
Regeste: Haftpflicht des Motorfahrzeughalters; Berechnung des Invaliditätsschadens. Der Erwerbsausfall ist auf der Basis des Nettoeinkommens des Geschädigten zu berechnen (Änderung der Rechtsprechung; E. 2.2). Konkrete Berechnung des Schadens nach der neuen Methode (E. 2.3). Modalitäten der Berechnung des direkten Altersrentenschadens nach der neulich geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichts (E. 3.3). Haushaltschaden; Bestimmung der Zeit, die der Verletzte für Haushaltarbeiten aufgewendet hat (E. 4.2.2.1); Auswirkungen der Invalidität auf die Fähigkeit des Geschädigten, solche Arbeiten zu verrichten (E. 4.2.2.2); der zukünftige Haushaltschaden ist ausschliesslich mit Hilfe der Aktivitätstafeln zu kapitalisieren (Änderung der Rechtsprechung; E. 4.2.2.3).

129 V 362 () from 22. Mai 2003
Regeste: Art. 35 Abs. 4 IVG; Art. 82 IVV in Verbindung mit Art. 71ter AHVV; Art. 285 Abs. 2 und 2bis ZGB: Auszahlung von Kinderrenten an den Ehegatten der anspruchsberechtigten Person. Allein der Umstand, dass sich der Unterhaltsbeitrag auf Grund des auf den 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Art. 285 Abs. 2bis ZGB im Umfang neu zugesprochener Kinderrenten von Gesetzes wegen vermindert, ändert an der Rechtsprechung zur Auszahlung von Kinderrenten der Invalidenversicherung an den Ehegatten der rentenberechtigten Person nichts; erst mit den auf den 1. Januar 2002 in Kraft getretenen, jedoch nicht rückwirkend anwendbaren Art. 71ter AHVV und 82 IVV ist eine Anpassung der Auszahlungsordnung an die geänderte zivilrechtliche Rechtslage erfolgt.

130 V 263 () from 5. April 2004
Regeste: a Art. 3a Abs. 4 und 6, Art. 3b Abs. 1 lit. b, Art. 5 Abs. 1 lit. b ELG; Art. 16c Abs. 1 ELV: Einbezug der Einnahmen und Ausgaben der Kinder in die Ergänzungsleistungsberechnung. Ob ein Kind, das zu einer Rente berechtigt, bei der Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung des Anspruchstellers ausser Betracht fällt, ist auf Grund einer Vergleichsrechnung festzustellen, bei welcher die einzelnen Positionen nach Massgabe der üblichen Regelung einzusetzen sind, die bei Einbezug der Einnahmen und Ausgaben von Kindern einerseits und bei deren Ausserachtlassung andererseits gilt. Daher ist bei der Rechnung ohne Einbezug des Kindes ein Mietzinsanteil nach Art. 16c ELV zu berücksichtigen (Erw. 5.2).

130 V 505 () from 13. Oktober 2004
Regeste: Art. 20 Abs. 2 AHVG in Verbindung mit Art. 50 Abs. 1 IVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung): Verrechnung der Rückerstattungsschuld des einen Ehegatten mit dem andern geschuldeten Ausständen. Die auf Rückerstattung einer Invalidenrente mit Zusatzrenten (später ersetzt durch eine Altersrente mit Zusatzrenten) lautende Forderung gegenüber dem einen Ehegatten kann mit ausstehenden Betreffnissen einer dem andern Ehegatten zugesprochenen Invalidenrente verrechnet werden, auch wenn Schuldner und Gläubiger der Verwaltung nicht identisch sind. Die Bedingung einer unter versicherungstechnischem oder rechtlichem Aspekt engen Beziehung der einander gegenüberstehenden Verrechnungsforderungen ist erfüllt (Erw. 2.6 und 2.8). Rz 10907 und 10908 der Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung über die Renten (RWL) sind gesetzeskonform (Erw. 2.9).

131 III 12 () from 14. September 2004
Regeste: Art. 42-44 OR; konstitutionelle Prädisposition; Quotenvorrecht; Schadenszins und Verzugszins. Die konstitutionelle Prädisposition ist entweder bei der Schadensberechnung oder der Schadenersatzbemessung zu berücksichtigen; massgebliche Kriterien bei Vornahme dieser Unterscheidung und Bedeutung für das Quotenvorrecht der geschädigten Person (E. 4). Zweck des Quotenvorrechts; Bereicherungsverbot und Ermittlungsweise einer allfälligen Überentschädigung (E. 7). Genugtuung; Verzinsung ab dem Zeitpunkt des Unfalls (E. 8). Gegenseitiges Verhältnis von Schadenszins und Verzugszins (E. 9).

131 V 390 () from 26. September 2005
Regeste: a Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71; Art. 36 Abs. 1, Art. 39 Abs. 1 IVG; Art. 42 Abs. 1 AHVG: Nichtdiskriminierung. Das schweizerische Recht begründet keine unzulässige Diskriminierung, soweit es Personen vom Anspruch auf eine (ordentliche oder ausserordentliche) Rente der Invalidenversicherung ausschliesst, die weder bei Eintritt der Invalidität während eines vollen Jahres Beiträge geleistet haben, weil sie vor Risikoeintritt nicht während mindestens eines Jahres der schweizerischen Invalidenversicherung angeschlossen waren, noch während der gleichen Zahl von Jahren versichert waren wie ihr Jahrgang. (Erw. 5 ff.)

134 V 15 (9C_272/2007) from 27. Dezember 2007
Regeste: Art. 35 Abs. 4 IVG; Art. 82 IVV in Verbindung mit Art. 71ter Abs. 1 AHVV; Drittauszahlung der Invaliden-Kinderrente. Die Invaliden-Kinderrente kann nicht direkt dem mündigen Kind ausbezahlt werden (qualifiziertes Schweigen von Gesetz- und Verordnungsgeber; E. 2.3).

136 V 7 (9C_194/2009) from 15. Dezember 2009
Regeste: Art. 28 IVG; Art. 573 Abs. 2 ZGB; Art. 196, 260 und 269 SchKG; Art. 48 VwVG; Art. 59 ATSG; Art. 89 Abs. 1 BGG; Anfechtung einer den Nachlass betreffenden Rentenverfügung durch einen ausschlagenden Erben. Ein Erbe, welcher die Erbschaft ausgeschlagen und nicht den Antritt der Erbschaft vor Abschluss des Konkursverfahrens erklärt hat, ist nicht legitimiert, einen in den Nachlass fallenden öffentlich-rechtlichen Rechtsanspruch - in casu Rentenverfügung einer IV-Stelle - in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu verfolgen (E. 2.2). Art. 573 Abs. 2 ZGB ist grundsätzlich auch in einem Nachkonkurs anwendbar (E. 2.2.2.2).

138 V 292 (9C_321/2012) from 11. Juli 2012
Regeste: Art. 59 ATSG; Art. 89 Abs. 1 lit. c BGG; Art. 35 Abs. 1 IVG; Art. 82 IVV und Art. 71ter Abs. 3 AHVV; Art. 7 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 ELV; Art. 20 Abs. 1 ELV und Art. 67 Abs. 1 AHVV; Beschwerdelegitimation des Kindes einer Ergänzungsleistungen beziehenden Person, für das Anspruch auf eine Kinderrente der Invalidenversicherung besteht. Das erforderliche Rechtsschutzinteresse des mündigen Kindes, für das Anspruch auf eine Kinderrente der Invalidenversicherung besteht, an der Anfechtung der für dieses gesondert vorgenommenen Berechnung der Ergänzungsleistung (EL) ergibt sich aus dessen Befugnis, die Eltern zum EL-Bezug anzumelden (E. 4). Frage offengelassen, ob Art. 71ter Abs. 3 AHVV sinngemäss auch im EL-Bereich anwendbar ist, da selbst ein Anspruch des mündigen Kindes auf Auszahlung der gesondert berechneten Ergänzungsleistung an sich nicht ohne weiteres die den grundsätzlichen und umfangmässigen Leistungsanspruch als solchen betreffende Beschwerdebefugnis vermittelte (E. 4.2.2).

139 V 122 (8C_682/2012) from 7. März 2013
Regeste: Art. 35 Abs. 1 IVG; Kinderrente für volljährige Kinder. Der Anspruch auf eine Kinderrente der Invalidenversicherung kann auch für ein über 18 Jahre altes Kind, welches in seinem zukünftigen Lehrbetrieb ein weder gesetzlich noch reglementarisch vorgeschriebenes Praktikum absolviert, bestehen (E. 3 und 4).

139 V 170 (9C_77/2013, 9C_78/2013) from 11. April 2013
Regeste: Art. 58 Abs. 1 ATSG; Art. 21 ELG. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei Leistungsstreitigkeiten grundsätzlich nach dem Wohnsitz der versicherten Person. Der Wohnsitz des Beschwerde führenden Dritten ist nur massgebend, wenn ein solcher der versicherten Person nicht besteht (E. 5.3).

139 V 335 (8C_109/2013) from 8. Juli 2013
Regeste: Abkommen vom 8. Juni 1962 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der (ehemaligen) Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über Sozialversicherung (Sozialversicherungsabkommen); intertemporalrechtliche Anwendbarkeit. Gemäss dem Grundsatz, wonach in zeitlicher Hinsicht regelmässig diejenigen Rechtssätze massgebend sind, die bei der Erfüllung des zu Rechtsfolgen führenden Tatbestandes Geltung haben, bildet für die Frage, ob das für Angehörige der heutigen Republik Kosovo per Ende März 2010 ausser Kraft gesetzte Sozialversicherungsabkommen (vgl. BGE 139 V 263) weiterhin zur Anwendung gelangt, die Entstehung des IV-Rentenanspruchs und nicht der Zeitpunkt des Verfügungserlasses den massgebenden Anknüpfungspunkt. Soweit dem IV-Rundschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen Nr. 290 vom 29. Januar 2010 etwas Gegenteiliges zu entnehmen ist, kann darauf nicht abgestellt werden (E. 6).

140 V 299 (9C_239/2014) from 16. Juli 2014
Regeste: Art. 35 Abs. 1 IVG; Kinderrente für volljährige Kinder. Der Anspruch auf eine Kinderrente der Invalidenversicherung besteht bei einem über 18 Jahre alten Kind, welches in seinem zukünftigen Lehrbetrieb ein weder gesetzlich noch reglementarisch vorgeschriebenes Praktikum absolviert, höchstens für die Dauer eines Jahres (E. 3).

141 V 473 (8C_611/2014) from 6. Juli 2015
Regeste: Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49ter Abs. 3 lit. a und b AHVV; Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs. 1 FamZV; Ausbildungsunterbruch. Lit. a und b von Art. 49ter Abs. 3 AHVV sind nicht kumulativ anwendbar (E. 8).

143 V 241 (8C_83/2016) from 28. Juni 2017
Regeste: a Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 ATSV; Art. 132 Abs. 1 ZGB; Rückerstattung zu Unrecht ausgerichteter Leistungen; Anteil an Invalidenrente. Die geschiedene Ehefrau ist nach Art. 25 Abs. 1 ATSG für einen im Rahmen einer Drittauszahlung gestützt auf eine zivilgerichtlich angeordnete Schuldneranweisung (Art. 132 Abs. 1 ZGB) zu Unrecht bezogenen IV-Stammrentenanteil nicht rückerstattungspflichtig, nachdem der Leistungsanspruch des geschiedenen Ehemannes rückwirkend dahingefallen ist (E. 4).

143 V 305 (9C_292/2017) from 7. September 2017
Regeste: Art. 35 Abs. 1 und 4 IVG; Art. 25 Abs. 1, 4 und 5 AHVG; Art. 49bis, Art. 49ter Abs. 1, Art. 71ter Abs. 3 AHVV; Art. 82 Abs. 1 IVV; Anspruch auf eine Kinderrente; Drittauszahlung. Bei der Kinderrente handelt es sich um einen von der zivilrechtlichen Unterhaltspflicht losgelösten Anspruch mit eigenen Voraussetzungen (E. 4). Die Kinderrente kann direkt dem volljährigen Kind ausbezahlt werden (E. 5).

143 V 354 (9C_97/2017) from 20. September 2017
Regeste: a Art. 1 Bst. i Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004; ausserordentliche Invalidenrente (Kind des Ehegatten mit Drittstaatsangehörigkeit). Der Status eines minderjährigen oder volljährigen unterhaltsberechtigten Kindes im Sinne von Art. 1 Bst. i Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 setzt das Bestehen eines Kindesverhältnisses zwischen diesem und dem Angehörigen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder der Schweiz voraus (E. 4.2.2-4.2.4).

145 V 75 (8C_630/2018) from 12. Februar 2019
Regeste: Art. 20 Abs. 2 UVG; Art. 33 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 lit. a UVV; Art. 35 Abs. 1 IVG in Verbindung mit Art. 25 AHVG; Anrechnung der IV-Kinderrente bei der Komplementärrente. Die fehlende zivilrechtliche Unterhaltspflicht rechtfertigt kein Abweichen von der vollen Anrechenbarkeit der IV-Kinderrente eines mündigen, sich in Zweitausbildung befindenden Kindes bei der Festsetzung der Komplementärrente (E. 5.2).

145 V 154 (8C_796/2018) from 2. Mai 2019
Regeste: Art. 35 Abs. 4 IVG; Art. 82 IVV; Art. 71ter Abs. 1 und 2 AHVV; Art. 285a Abs. 3 ZGB; Nachzahlung einer Kinderrente; Drittauszahlung. Im Rahmen der Nachzahlung einer Kinderrente setzt die Anwendbarkeit von Art. 285a Abs. 3 ZGB sowie Art. 71ter Abs. 2 Satz 2 AHVV und damit die Beurteilung, ob der rentenberechtigte Elternteil seiner Unterstützungspflicht nachgekommen ist, begriffsnotwendig voraus, dass der nicht Obhutsberechtigte seine Unterhaltspflicht gemäss Art. 276 Abs. 2 ZGB durch einen gerichtlich oder vertraglich festgesetzten Unterhaltsbeitrag leisten muss. Fehlt es an dieser verbindlich geregelten Unterhaltspflicht, kann eine behauptete Leistung von Kindesunterhalt an den obhutsberechtigten Elternteil nicht von der Nachzahlung der Kinderrente gestützt auf Art. 82 Abs. 1 IVV in Verbindung mit Art. 71ter Abs. 2 Satz 2 AHVV in Abzug gebracht werden (E. 4).

146 V 87 (9C_460/2018) from 21. Januar 2020
Regeste: Art. 24 Ziff. 1 Bst. b des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge; Art. 18 Abs. 2 AHVG; Art. 1 Abs. 1 FlüB; Anspruch eines Flüchtlings auf Kinderrenten. Ein tschadischer Staatsangehöriger, der als Flüchtling in der Schweiz wohnt und eine ordentliche Rente der Invalidenversicherung bezieht, hat - mangels Anhaltspunkten, welche auf eine Absicht des Gesetzgebers, vom Konventionsrecht abzuweichen, schliessen lassen - grundsätzlich Anspruch auf Renten für seine Kinder, unabhängig von deren Wohnort und Staatsangehörigkeit (E. 7 und 8).

147 V 2 (9C_615/2019) from 3. September 2020
Regeste: Art. 25, Art. 73 Abs. 1 und 2 BVG; Art. 71ter Abs. 3 AHVV; Invalidenkinderrente; Aktivlegitimation; Drittauszahlung. Weder das Personalvorsorgereglement der Sammelstiftung (gültig ab 1. Januar 2002) noch Art. 25 BVG bieten dem volljährigen Kind die Möglichkeit, im eigenen Namen den Anspruch auf eine Invalidenkinderrente einzuklagen (E. 3). Die Invalidenkinderrente der beruflichen Vorsorge kann nicht direkt dem volljährigen Kind ausbezahlt werden. Für eine analoge Anwendung von Art. 71ter Abs. 3 AHVV ist in der beruflichen Vorsorge keine rechtliche Grundlage vorhanden (qualifiziertes Schweigen von Gesetz- und Verordnungsgeber; E. 4).

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