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Verordnung
über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen
(Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV)

Art. 1

1 Die in die­ser Ver­ord­nung um­schrie­be­nen Be­grif­fe gel­ten für das LwG und die ge­stützt dar­auf er­las­se­nen Ver­ord­nun­gen.3

2 Die Ver­ord­nung re­gelt zu­dem das Ver­fah­ren für:

a.
die An­er­ken­nung von Be­trie­ben und von For­men der über­be­trieb­li­chen Zu­sam­men­ar­beit;
b.
die Über­prü­fung und Ab­gren­zung von Flä­chen.

3 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I der V vom 26. Nov. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4873).