1 Der Kanton überprüft anhand der Daten der amtlichen Vermessung die Flächenangaben und die Abgrenzung der Flächen.
2 Ist die amtliche Vermessung nicht nachgeführt, so stützt sich der Kanton auf die tatsächliche Nutzung.
3 Fehlt die amtliche Vermessung, so erhebt der Kanton die Flächen.