Loi fédérale
contre la concurrence déloyale
(LCD)

du 19 décembre 1986 (État le 1 décembre 2022)er


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Art. 2 Principe

Est déloy­al et il­li­cite tout com­porte­ment ou pratique com­mer­ciale qui est trompeur ou qui contre­vi­ent de toute autre man­ière aux règles de la bonne foi et qui in­flue sur les rap­ports entre con­cur­rents ou entre fourn­is­seurs et cli­ents.

BGE

82 II 346 () from 26. Juni 1956
Regeste: Unlauterer Wettbewerb. Unzulässigkeit der Verwendung verwechselbarer Etiketten für Mineralwasserflaschen. Massgeblichkeit des Gesamteindrucks (Erw. 1, 2). Unzulässigkeit der Bezeichnung "Schwarzenburger" für ein Mineralwasser wegen Verwechselbarkeit mit der Bezeichnung "Weissenburger". UWG Art. 1 Abs. 2 lit. d (Erw. 3). Feststellungsklage, Voraussetzungen, UWG Art. 2 Abs. 1 lit. a (Erw. 4). Schadenersatzklage, Schadensbemessung, UWG Art. 2 Abs. 1 lit. d (Erw. 5). Urteilsveröffentlichung als Mittel zur Schadensgutmachung, UWG Art. 6 (Erw. 5).

84 II 450 () from 28. Oktober 1958
Regeste: Verwechslungsgefahr; Unterlassungsklage. Art. 1 Abs. 2 lit. d, Art. 2 Abs. 1 lit. b. UWG Unzulässigkeit der Hervorrufung einer Herkunftsverwechslung (Erw. 1). Gefahr der Herkunftsverwechslung bei Zigarettenpackungen (Erw. 2 u. 3). Bedeutung der Nachahmungsabsicht bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr (Erw. 4). Anforderungen an den gerichtlichen Unterlassungsbefehl (Erw. 6).

84 II 579 () from 9. Dezember 1958
Regeste: Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d, Art. 6 U WG, unlauterer Wettbewerb. 1. Verwechselbarkeit von Herrenunterhosen mit gekreuzten Bändern (Erw. 1). 2. Wann verstösst die Nachmachung einer Massnahme, die einen technischen Zweck verfolgt, sich aber auch im Aussehen der Ware auswirkt und daher Verwechslungen möglich macht, gegen Treu und Glauben? (Erw. 2, 3). 3. Voraussetzungen der Veröffentlichung des Urteils (Erw. 4).

84 IV 39 () from 24. Januar 1958
Regeste: Art. 22 UWG. Die §§ 1 und 2 des zürcherischen Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb im Handels- und Gewerbebetrieb vom 29. Januar 1911 sind insoweit nicht mehr anwendbar, als eine unter dieses Gesetz fallende Handlung gleichzeitig nach Art. 13 UWG strafbar ist.

85 II 443 () from 15. Dezember 1959
Regeste: 1. Art. 17 Abs. 1 UWG, Art. 1 Abs. 1 AO. Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen bedürfen nur dann einer Bewilligung, wenn sie öffentlich angekündet werden. Begriff der öffentlichen Ankündigung. 2. Art. 1 Abs. 1 UWG. Verstösst ein Geschäftsinhaber gegen Treu und Glauben, wenn er unmodisch gewordene Kleider mit Verlust liquidiert, indem er sie zum Teil billig verkauft, zum Teil den Käufern unentgeltlich abgibt?

87 II 107 () from 9. Mai 1961
Regeste: 1. Art. 6 Abs. 3 MSchG. Wann weichen die mit gleichen oder ähnlichen Marken gezeichneten Erzeugnisse gänzlich voneinander ab? (Erw. 1-3). 2. Art. 24 MSchG. Voraussetzungen und Umfang des Unterlassungsanspruchs aus Markenrecht (Erw. 4 Abs. 1). 3. Art. 29 ZGB. Wer eine Sache unbefugterweise mit einem fremden Namen bezeichnet, masst sich diesen an (Erw. 4 Abs. 2). 4. Art. 2 U WG. Ein nach Art. 24 MSchG und Art. 29 Abs. 2 ZGB bestehender Unterlassungsanspruch ist nicht ausserdem nach Art. 2 UWG zu schützen (Erw. 4 Abs. 3). 5. Art. 292 StGB. Die Strafe ist in der Verfügung von Amtes wegen anzudrohen (Erw. 5).

88 II 176 () from 25. Juni 1962
Regeste: 1. Ansprüche auf Unterlassung und auf Beseitigung eines gegen ein absolutes Recht verstossenden Zustandes. a) Sie verjähren nicht (Erw. 2). b) Handelt rechtsmissbräuchlich, wer lange zuwartet, ehe er sie geltend macht? (Erw. 3) 2. Firmenrecht. a) Art. 956 Abs. 2 OR gibt auch Anspruch auf Löschung der Firma (Erw. 1). b) Art. 951 Abs. 2 OR. Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Firma einer Aktiengesellschaft (Erw. 4, 5). 3. Unlauterer Wettbewerb. a) Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG setzt nicht voraus, dass der Täter Verwechslungen herbeiführen wolle (Erw. 6). b) Die Ansprüche aus Art. 2 Abs. 1 lit. a-c UWG setzen nicht ein Verschulden voraus (Erw. 6).

90 II 51 () from 17. März 1964
Regeste: Unlauterer Wettbewerb. Klagerecht einer italienischen Handelsgesellschaft. Londoner Fassung 1934 der Pariser Verbandsübereinkunft, Art. 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 (Erw. 2). Nachahmung von in der Schweiz nicht hinterlegten Stoffzeichnungen mit Hilfe von Mustern, die der Beklagten auf Bestellung hin zur Prüfung im Hinblick auf einen Kauf solcher Stoffe zugesandt worden waren. Verwechselbarkeit der Erzeugnisse der Parteien. Verstoss gegen Treu und Glauben im Sinne von UWG Art. 1 Abs. 1. (Erw. 4-6). Feststellung der Widerrechtlichkeit nach UWG Art. 2 Abs. 1 lit. a; Fehlen eines rechtlichen Interesses. (Erw. 8). Verbot künftiger widerrechtlicher Handlungen gemäss UWG Art. 2 Abs. 1 lit. b wegen Wiederholungsgefahr. (Erw. 9). Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes gemäss UWG Art. 2 Abs. 1 lit. c; Fehlen eines genügenden Grundes für eine solche Anordnung. (Erw. 10). Schadenersatz; Verschulden der Beklagten im Sinne von UWG Art. 2 Abs. 1 lit. d. (Erw. 11).

92 II 257 () from 15. November 1966
Regeste: Marken-, Wettbewerbs- und Namenrecht. Im Ausland erfolgte Anbringung eines mit schweizerischen Marken verwechselbaren Zeichens auf einem Werbemuster, das als Beilage einer Zeitschrift in der Schweiz verbreitet wird. Markenrechtliche Beurteilung dieses Sachverhalts (Erw. II). Verwechselbarkeit (Erw. II/1). Markenmässiger Gebrauch, Art. 1 Ziff. 2 MSchG (Erw. II/2). Nachahmung, Art. 24 lit. a MSchG (Erw. II/3). Feilhalten, Inverkehrbringen, Art. 24 lit. c MSchG (Erw. II/4). Wettbewerbsrechtliche Beurteilung (Erw. III). Verhältnis des Marken- zum Wettbewerbsrecht (Erw. III/1). Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts (Erw. III/2). Verstoss gegen Treu und Glauben wegen Täuschungsgefahr in bezug auf die Herkunft des mit dem Werbemuster angepriesenen Erzeugnisses, Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG (Erw. III/3, 4). Ansprüche aus diesem Sachverhalt (Erw. III/5-9). Namenrecht, Art. 28, 29 Abs. 2 ZGB (Erw. IV).

92 IV 38 () from 21. Januar 1966
Regeste: Art. 13 UWG. Nichtmitbewerber sind nur strafbar, soweit die Täterschaft Dritter in einzelnen Tatbeständen ausdrücklich oder sinngemäss vorgesehen wird.

93 II 40 () from 9. Mai 1967
Regeste: Firmenrecht, unlauterer Wettbewerb. Interesse der Klägerin an der Klage aus Firmenrecht trotz Konkurseröffnung über die beklagte Aktiengesellschaft (Erw. 1). Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Firmen von Aktiengesellschaften (Erw. 2 lit. a und b). Rechtsmissbräuchliches Löschungsbegehren? (Erw. 2 lit. c). Unlauterer Wettbewerb durch Führung einer verwechselbaren Firma (Erw. 3).

93 II 135 () from 13. Juni 1967
Regeste: 1. Aktiv- und Passivlegitimation für die Klage aus UWG (Erw. 1). 2. Begeht ein Berufsverband unlauteren Wettbewerb, wenn er Dritten gegenüber die Auffassung vertritt, die Mitglieder eines andern Verbandes verwendeten eine Berufsbezeichnung, die gesetzlich nicht zulässig sei? (Erw. 2). 3. Tragweite von Art. 46 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (Erw. 3 a und b). 4. Die Führung der Bezeichnung "Ingenieur HTL" und "Architekt HTL" durch Absolventen eines Technikums verstösst gegen das UWG (Erw. 3b und c).

93 II 260 () from 17. November 1967
Regeste: Gemeingut einer Marke im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Voraussetzungen (Erw. 1). Verwechslungsgefahr (Art. 6 und 24 lit. a MSchG). Sie beurteilt sich nach dem Eindruck, den die sich gegenüberstehenden Marken als Ganzes hinterlassen (Erw. 2). Einfluss eines schwachen früheren Zeichens auf die Verwechslungsgefahr (Erw. 3). Art. 24 Abs. 1 Ziff. 3 und 4 VVO zum MSchG und Art. 34 MSchG. Befugnis des Richters, eine Marke ungültig zu erklären und die Löschung anzuordnen. In der Ungültigerklärung ist der Anspruch auf Löschung einer Marke inbegriffen (Erw. 4). Unlauterer Wettbewerb bei Verstössen gegen das Markenschutzgesetz. Voraussetzungen (Erw. 6). Widerrechtlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 lit. a UWG. Rechtliches Interesse (Erw. 7). Veröffentlichung des Urteils nach Art. 6 UWG. Voraussetzungen und Zweck dieser Massnahme (Erw. 8).

93 II 424 () from 19. Dezember 1967
Regeste: Verwechselbarkeit von Marken, Art. 6 MSchG. Gänzliche Warenverschiedenheit, Art. 6 Abs. 3 MSchG. (Erw. 1). Grundsätze für die Vergleichung von Markenbestandteilen. Bedeutung der Duldung ähnlicher Marken Dritter (Erw. 2). Massgeblichkeit des Gesamteindrucks einer aus Firmanamen und Bildbestandteil bestehenden kombinierten Marke. Einfluss der Weglassung des Wortbestandteils in der jüngeren Marke (Erw. 3). Verkehrsgeltung ist nicht Voraussetzung für die Schutzfähigkeit einer Marke oder des Bestandteils einer solchen (Erw. 4). Kumulative Anwendbarkeit des Marken- und Wettbewerbsrechts (Erw. 6).

94 I 628 () from 12. September 1968
Regeste: Verwaltungsgerichtsklage (Art. 110 OG) auf Schadenersatz gemäss Art. 3 und 19 VG. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichtes (Erw. 1): a) bei Klagen gegen den Bund gemäss Art. 10 VG und Art. 110 OG; b) bei Klagen gegen den Schweiz. Elektrotechnischen Verein (durch Ausfüllen einer Lücke des Art. 19 VG). 2. Vereinigung zweier Verwaltungsgerichtsklagen in einem Verfahren nach Art. 24 BZP in Verbindung mit Art. 40 OG (Erw. 2). 3. Passivlegitimation (Erw. 3): a) Der SEV ist eine mit einer öffentlichrechtlichen Aufgabe des Bundes betraute und ausserhalb der ordentlichen Bundesverwaltung stehende Organisation, die nach Art. 19 VG primär haftet; subsidiäre Haftung des Bundes. b) Für die behaupteten Fehler des EVED haftet der Bund, nicht aber der SEV; keine solidarische Haftung. 4. Voraussetzungen einer Haftung des SEV: a) Widerrechtliche Handlung (Erw. 4): aa) Auch die ausserhalb der ordentlichen Bundesverwaltung stehende Organisation haftet nur für den Schaden, den ihre Angestellten in Ausübung der vom Bund übertragenen Aufgabe widerrechtlich (Art. 19 VG) zufügen. bb) Kontrollpflicht des Starkstrominspektorates des SEV hinsichtlich der in Verkehr gebrachten elektrischen Maschinen; ihre Verletzung ist widerrechtlich (Erw. 4 a). b) Adäquater Kausalzusammenhang zwischen der widerrechtlichen Handlung und dem Schaden bei Ersatzansprüchen gemäss Art. 3 und 19 VG (Erw. 5).

95 II 191 () from 1. April 1969
Regeste: Zulässigkeit der Berufung (Erw. I). Markenschutz. Verwechslungsgefahr, allgemeine Grundsätze (Erw. II/1 u. 2). Keine Verwechslungsgefahr, wegen ausreichender Verschiedenheit des Gesamteindrucks, zwischen der kombinierten Wort/Bild-Marke "Tobler Mint" und dem ähnlich ausgestatteten Erzeugnis "Polar Menthe" (Erw. II/3 u. 4). Wettbewerbsrecht. Verhältnis der markenrechtlichen zur wettbewerbsrechtlichen Verwechselbarkeit (Erw. III/1). Unlauterer Wettbewerb durch planmässiges Heranschleichen an eine fremde Ausstattung? (Erw. III/2).

98 II 57 () from 1. Februar 1972
Regeste: Firmenbildung, Schutz des Handelsnamens, unlauterer Wettbewerb. 1. Art. 8 und 10bis PVUe. Schutz eines ausländischen Handelsnamens in der Schweiz (Erw. 1). 2. Art. 1 UWG. Wettbewerbsverhältnis zwischen einem ausländischen und einem schweizerischen Bankunternehmen (Erw. 2). 3. Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Unlauterer Wettbewerb durch Führung einer Firma, die teils aus dem zum Individualzeichen gewordenenBestandteil einer älteren Firma besteht; Rechtsfolgen (Erw. 3-5). 4. Art. 29 Abs. 2 ZGB. Verletzung des Namensrechtes durch den Gebrauch einer unzulässigen Geschäftsfirma (Erw. 6).

98 IV 229 () from 4. September 1972
Regeste: Art. 2 Abs. 1 UWG; Klageberechtigt wegen unlauteren Wettbewerbs ist nur der Mitbewerber des Beschuldigten; als solcher kommt unter Umständen auch der Agent in Betracht.

99 II 172 () from 2. Oktober 1973
Regeste: Konkurrenzverbot: Verletzung durch den Dienstpflichtigen, Feststellungsklage. 1. Ein schützenswertes Interesse an der sofortigen Feststellung der Verletzung ist zu bejahen, wenn der Geschädigte die Leistungsklage vorläufig auf einen Teil des Schadens beschränken müsste (Erw. 2). 2. Eine mögliche, aber dem Geschädigten nicht zumutbare Unterlassungsklage hebt dieses Interesse nicht auf (Erw. 3).

102 IA 493 () from 17. März 1976
Regeste: Schiedsgerichtsbarkeit des Schiedsgerichts der Internationalen Handelskammer (IHK); Interkantonales Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit vom 27. März 1969; Art. 58 BV, Art. 1 UWG. 1. Bestellung eines einzigen Schiedsrichters durch das Schiedsgericht der IHK gemäss Art. 7 (2) Abs. 3 der Vergleichs- und Schiedsordnung der IHK (VSO). Art. 58 BV (E. 2). 2. Legitimation zur Geltendmachung einer Verletzung des Konkordats. Die Bestimmungen der VSO über Zahl und Bestellung der Schiedsrichter durch die Parteien gehen denjenigen des Konkordats (Art. 10 und 11) vor (E. 4). 3. Überprüfung der Anwendung von Art. 7 (2) Abs. 3 VSO durch das Bundesgericht (E. 5). 4. Art. 1 UWG. Abmachung über die Befugnis gewisse Maschinen herzustellen. Vertragsbruch. Schiedsurteil, das die Herstellung und den Verkauf von Maschinen verbietet, solange diese gewisse Merkmale aufweisen, die von der Abmachung erfasst werden (E. 12). 5. Wirkungen der Gutheissung einer staatsrechtlichen Beschwerde gegen den Entscheid einer kant. Behörde, die die Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Schiedsurteil abgewiesen hat (E. 13).

102 II 292 () from 18. Mai 1976
Regeste: Unlauterer Wettbewerb. Die vergleichende Werbung, die weder unwahr, irreführend noch unnötig verletzend ist, kann gegen die Generalklausel des Art. 1 Abs. 1 UWG verstossen (Verdeutlichung der Rechtsprechung; Erw. 6). Das trifft dann zu, wenn der gute Ruf eines Mitbewerbers oder seines Erzeugnisses ausgebeutet wird (Erw. 7).

102 II 389 () from 12. August 1976
Regeste: 1. Art. 43 und 49 OG. Gegen einen Zwischen- oder Vorentscheid über die örtliche Zuständigkeit ist die Berufung nur zulässig wegen Verletzung von bundesrechtlichen Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (Erw. 2). 2. Art. 5 Abs. 1 UWG. Diese Bestimmung schafft keinen bundesrechtlichen Gerichtsstand am Wohnsitz des Beklagten, sondern regelt einzig die örtliche Zuständigkeit für den Fall, dass der Beklagte nicht in der Schweiz wohnt (Erw. 4). 3. Art. 59 BV, Art. 49 Satz 2 OG. Die verfassungsrechtliche Bestimmung dient einzig dem Schutz des Beklagten. Ihre Verletzung kann mit der staatsrechtlichen Beschwerde, nicht aber mit der Berufung geltend gemacht werden (Erw. 5). 4. Fragen des Bundesrechts, die vom kantonalen Richter bloss vorfrageweise, vor Anwendung des kantonalen Verfahrensrechtes entschieden werden, können nicht Gegenstand einer Berufung sein. Der Rechtsirrtum über eine Vorfrage des Bundesrechts verletzt dieses nur, wenn der kantonale Gesetzgeber darauf Rücksicht nehmen musste (Erw. 6). 5. Prorogationsabreden richten sich auch dann nach kantonalem Recht, wenn sie von einer nachgiebigen Regel des Bundesrechts über den Gerichtsstand abweichen (Erw. 7).

102 IV 145 () from 22. Oktober 1976
Regeste: 1. Art. 28 StGB in Verbindung mit Art. 13 lit. b UWG. Eine Aktiengesellschaft, die seinerzeit Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs gestellt hat, und die in der Folge durch Konkurs aufgelöst wurde, ist aus dem Wettbewerb ausgeschieden. Für allfällige nach ihrer Auflösung begangene Widerhandlungen gegen das UWG ist sie nicht mehr strafantragsberechtigt. Art. 28 Abs. 4 StGB ist im Falle der Auflösung einer Aktiengesellschaft nicht anwendbar. 2. Art. 2, 13 UWG. Hat der Mitbewerber die Zivilklage verwirkt, dann ist er zur Stellung des Strafantrages nicht befugt, da nach dem Gesetz der zivilrechtliche Schutz im Vordergrund steht und die strafrechtliche Sanktion von dessen Existenz abhängt.

103 II 294 () from 27. September 1977
Regeste: Art. 6 Abs. 1 KG; Klagerecht des Verbandes. 1. Aus eigenem Recht kann ein Verband klagen, wenn er selber durch eine unzulässige Wettbewerbsbehinderung geschädigt oder gefährdet wird (E. 1). 2. Nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes kann er ferner im eigenen Namen, aber im Interesse seiner betroffenen Mitglieder klagen, wenn er gemäss den Statuten entsprechende Interessen der Mitglieder zu wahren hat und diese selber zur Klage berechtigt sind (E. 2 - 4). 3. Diese Voraussetzungen eines Verbandsklagerechtes im Interesse von Mitgliedern sind hier erfüllt (E. 5).

104 II 124 () from 25. April 1978
Regeste: Art. 1 Abs. 2 lit. a und lit. b UWG. Vergleichende Werbung. 1. Art. 36 Abs. 2 und Art. 46 OG. Streitwert bei Streitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb (E. 1). 2. Voraussetzungen, unter denen vergleichende Werbung erlaubt ist (E. 2). 3. Auslegung von Inseraten, in denen Markenskier nach den damit an Weltcup-Rennen erzielten Punktesummen miteinander verglichen werden (E. 3). Einrede widersprüchlichen Verhaltens (E. 4a). Zulässige Werbung mit sportlichen Erfolgen (E. 4b). 4. Unzulässige Werbung mit Ranglisten, die sich über einen wichtigen Berechnungsfaktor ausschweigen und daher irreführend sind (E. 5). 5. Art. 2 Abs. 1 lit. a und b UWG. Voraussetzungen der Feststellungs- und Unterlassungsklage (E. 6).

104 II 209 () from 9. Mai 1978
Regeste: 1. Art. 6 Abs. 1 KG. Passivlegitimation des einzelnen Kartellmitgliedes; notwendige Streitgenossenschaft aller Kartellmitglieder (E. 2)? 2. Art. 6 Abs. 2 KG. Zulässigkeit der Anordnung des Lieferzwanges bei Vorliegen eines Kartells (E. 3).

107 II 82 () from 20. Januar 1981
Regeste: Verletzung von Urheberrechten durch unbefugte Verbreitung ausländischer Sendungen; Unterlassungsklage. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts (E. 1). Passivlegitimation eines schweizerischen Kabelunternehmens und der PTT; Zulässigkeit einer Unterlassungsklage (E. 2). 2. Aktivlegitimation des ausländischen Sendeunternehmens, dessen Programme sich weder als Sammelwerke im Sinne von Art. 3 URG ausgeben, noch auf ein selbständiges Urheberrecht stützen lassen (E. 3a); Berufung auf allgemeine Rechtsnormen (E. 3b)? 3. Unterlassungsanspruch des Sendeunternehmens gestützt auf Abtretung von Urheberrechten; Konkretisierung des Anspruches nach geschützten und freien Programmteilen (E. 4)? 4. Anwendung von Art. 12 Ziff. 6 URG und Art. 11bis Ziff. 2 RBUe auf ein Kabelunternehmen, das mit Hilfe der PTT ausländische Sendungen über seine Anlagen weiterverbreitet; solidarische Haftung der PTT (E. 5 und 9a-b). Klage mit missbräuchlichem Zweck (E. 9c)? Androhung von Strafe bei Widerhandlung (E. 10)?

107 II 277 () from 12. Mai 1981
Regeste: Aktionsverkäufe von Lebensmitteln (Art. 1 Abs. 1 und 2 UWG, Art. 4 Abs. 1 KG). 1. Aktionsveranstaltungen und Preisunterbietungen allgemein sind an sich nicht unlauter im Sinne von Art. 1 Abs. 1 UWG (E. 1). 2. Für die Beurteilung der Lauterkeit einer Wettbewerbshandlung ist unerheblich, ob sie von einem marktmächtigen oder einem schwächeren Unternehmen ausgeht (E. 2). 3. Der Aktionspreis ist solange kein Unlauterkeitskriterium, als nicht zum Grundtatbestand mit Treu und Glauben unvereinbare Besonderheiten hinzutreten (E. 3). 4. Kein Verstoss gegen Art. 1 Abs. 2 lit. a und b UWG, da mit den durchgeführten Aktionen weder über die eigene Leistungsfähigkeit getäuscht noch die Leistungen der Konkurrenten herabgesetzt wurden (E. 4). 5. Abgrenzung der Schutzbereiche von UWG und KG (E. 5). 6. Art. 4 Abs. 1 KG. Zum Begriff der Vorkehr (E. 6).

108 II 225 () from 7. Juni 1982
Regeste: Art. 1 Abs. 2 lit. b UWG. Verwarnungen wegen angeblicher Patentverletzung sind nur dann als unlauterer Wettbewerb zu qualifizieren, wenn der Patentinhaber um die Nichtigkeit des Patentes weiss oder an dessen Rechtsbeständigkeit zumindest ernsthaft zweifeln muss.

112 II 369 () from 13. November 1986
Regeste: Namensschutz (Art. 29 ZGB). Eine öffentlichrechtliche Körperschaft, die sich gegen die Verwendung ihres Namens durch eine natürliche oder juristische Person oder den Gebrauch ihres Namens als Geschäftsbezeichnung wendet, kann nur die Verletzung ihrer eigenen Interessen geltend machen und nicht die Verletzung der Interessen einzelner ihrer Mitglieder. Durch die Bezeichnung eines am Landsgemeindeplatz in Appenzell niedergelassenen Gastwirtschaftsbetriebes als "Café und Hotel Appenzell" werden keine falschen Assoziationen geweckt und wird das mit den örtlichen Verhältnissen unvertraute Publikum nicht zur irrtümlichen Annahme verleitet, es bestehe eine besondere (rechtliche) Beziehung zwischen dem Gastwirtschaftsbetrieb einerseits und dem Kanton Appenzell I.Rh. sowie öffentlichrechtlichen Körperschaften, die den Namen "Appenzell" tragen, anderseits.

117 II 199 () from 11. März 1991
Regeste: Begründung einer Berufung (Art. 55 Abs. 1 lit. c OG). Hat die kantonale Instanz eine Klage, die auf mehrere Rechtsgründe abgestützt worden war, unter allen abgewiesen, so überprüft das Bundesgericht nur noch diejenigen, die als bundesrechtswidrig ausgegeben werden (E. 1). Unlauterer Wettbewerb; Verwechslungsgefahr (Art. 3 lit. d UWG). - Die Verwendung einer gemeinfreien Bezeichnung steht grundsätzlich jedem Wettbewerbsteilnehmer offen (E. 2a/bb), es sei denn, sie habe durch ausschliesslichen langen Gebrauch oder wegen ihrer originellen Kombination Individualisierungskraft erlangt (E. 2b). - Der Begriff der Leistung nach Art. 3 UWG ist nicht gleichbedeutend mit demjenigen in Art. 5 UWG (E. 2a/ee).

117 IV 193 () from 18. März 1991
Regeste: Art. 1, Art. 2, Art. 3 lit. a und Art. 23 UWG. Unlauterer Wettbewerb durch Berichterstattung in den Medien. Die Anwendung des neuen UWG setzt nicht ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Täter und dem Verletzten voraus. Auch ein Journalist kann daher durch eigene oder Wiedergabe fremder Äusserungen in den Medien über Unternehmungen und ihre Waren etc. gewisse Straftatbestände des UWG erfüllen (E. 1). Die Verurteilung gemäss Art. 3 lit. a i.V.m. Art. 23 UWG setzt voraus, dass der Täter die Waren eines Unternehmens etc. durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen herabsetzt und durch dieses Verhalten in einer gegen Treu und Glauben verstossenden Weise das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst und dabei (eventual)vorsätzlich handelt (E. 2).

120 II 76 () from 25. Februar 1994
Regeste: Unlauterer Wettbewerb durch die Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Forschungsergebnisses (Art. 1, 2, 3 lit. a UWG). Das UWG ist auf die wissenschaftliche Forschung und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse insoweit anwendbar, als die Äusserungen objektiv geeignet sind, den Wettbewerb zu beeinflussen (E. 3). Wissenschaftliche Äusserungen sind im Sinne von Art. 3 lit. a UWG unlauter, wenn sie nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen oder wenn ein unmissverständlicher Hinweis auf den Meinungsstreit fehlt (E. 5b). Grundrechtlichen Schutz geniessen nur lautere Aussagen (E. 5c).

120 II 357 () from 16. September 1994
Regeste: Teilweise Nichtigerklärung eines Patents durch den Richter in Gutheissung einer Widerklage, die im Rahmen eines Patentverletzungsprozesses erhoben wird (Art. 27 PatG). In einem solchen Verfahren ist der Richter nicht von Bundesrechts wegen dazu verpflichtet, gleichzeitig mit der teilweisen Nichtigerklärung des Patents über dessen Neufassung zu entscheiden. Er kann diesen Entscheid vielmehr bis zur rechtskräftigen Erledigung der Streitsache zurückstellen (E. 2a und b). Das gilt auch dann, wenn die teilweise Nichtigerklärung des Patents dazu führt, dass es gegen das Gebot der Einheitlichkeit der Erfindung verstösst (E. 2c). Beurteilung und Bejahung der Frage einer Verletzung des Streitpatents (E. 3).

120 IV 32 () from 23. Februar 1994
Regeste: Art. 2, 3 lit. a, Art. 23 UWG. Medienberichterstattung über die Tätigkeit eines Anwalts. Anwälte stehen untereinander und zu ihren Klienten in einem Verhältnis, das durch herabsetzende Äusserungen beeinflusst werden kann. Äusserungen in einem Zeitungsartikel über das Verhalten des Sekretärs einer Stiftung, die nach dem Eindruck des unbefangenen Durchschnittslesers auch auf die anwaltliche Tätigkeit des Stiftungssekretärs Bezug nehmen, können daher grundsätzlich tatbestandsmässig sein (E. 3 u. 4).

120 IV 38 () from 23. Februar 1994
Regeste: Art. 270 Abs. 1 BStP; Legitimation des Geschädigten zur Nichtigkeitsbeschwerde; Art. 23 UWG. Erörterung der drei Voraussetzungen, die nach der neuen Fassung von Art. 270 Abs. 1 BStP erfüllt sein müssen, damit der Geschädigte Nichtigkeitsbeschwerde erheben kann. Selbst wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist das Opfer wegen Verletzung von Rechten, die ihm das OHG einräumt, und der Strafantragsteller, soweit es um eine angebliche Verletzung von Art. 28 ff. StGB geht, zur Nichtigkeitsbeschwerde legitimiert (E. 2). Die systematische Weigerung, UWG-Verletzungen strafrechtlich zu verfolgen, verletzt Bundesrecht (E. 3).

120 IV 287 () from 18. Oktober 1994
Regeste: Art. 3 lit. l und Art. 23 UWG; öffentliche Auskündigungen über Kleinkredite. Begriff der öffentlichen Auskündigung im Sinne von Art. 3 lit. l UWG (E. 2a u. d). Art. 3 lit. l UWG will nach seinem Sinn und Zweck den Konsumenten vor den Verlockungen des Kleinkredits schützen; er betrifft somit die Werbung, die dem Kunden die Vorteile des Kleinkredits anpreist, ohne ihn über die damit verbundenen Kosten zu informieren (E. 2e-g).

123 III 395 () from 13. August 1997
Regeste: Art. 9 Abs. 1 UWG. Wettbewerbsrechtliche Aktivlegitimation einer öffentlichrechtlichen Körperschaft. Die Auslegung eines Konzessionsvertrags, der auf kantonalem öffentlichem Recht beruht, kann das Bundesgericht im Berufungsverfahren nicht überprüfen (E. 1). Eine öffentlichrechtliche Körperschaft ist, wenn fremdes Wettbewerbsverhalten sie in eigenen wirtschaftlichen Interessen berührt, wie Private berechtigt, Klage wegen unlauteren Wettbewerbs zu erheben (E. 2).

123 IV 211 () from 7. November 1997
Regeste: Art. 2 UWG, Art. 3 lit. a UWG und Art. 23 UWG; wettbewerbsrelevante Äusserungen in Flugblättern. Meinungsäusserungsfreiheit. Bei Äusserungen Dritter in Flugblättern zur Gefährlichkeit einer Ware für die menschliche Gesundheit ist bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung des UWG unter Berücksichtigung insbesondere des Grundrechts der Meinungsäusserungsfreiheit eine strafbare unlautere Anschwärzung nur mit Zurückhaltung anzunehmen. Ein Hinweis auf einen allfälligen Meinungsstreit in der Wissenschaft ist nicht erforderlich (E. 3). Doch darf durch die Auswahl des Verteilungsortes der Flugblätter nicht der unrichtige Eindruck geschaffen werden, dass nur die Waren einzelner bestimmter Anbieter gesundheitsgefährdend seien (E. 4).

124 III 72 () from 8. Januar 1998
Regeste: Art. 9 Abs. 1 lit. a UWG und Art. 3 lit. a UWG; Unterlassungsklage; irreführende Äusserungen. Rechtsschutzinteresse an der Unterlassungsklage bei Prosequierung der vorsorglichen Massnahme (Art. 14 UWG i.V.m. Art. 28e Abs. 2 ZGB), wenn der Beklagte die Rechtswidrigkeit der umstrittenen Handlung nicht zugesteht (E. 2a). Negativ-werbende Information über ein namentlich bezeichnetes Produkt, wobei der unzutreffende Eindruck erweckt wird, das negative Merkmal sei produkt-spezifisch, obwohl es sich um die gemeinsame Eigenschaft einer Gruppe von Produkten handelt (E. 2b).

124 III 297 () from 16. April 1998
Regeste: Haftung im Konzern. Eine Haftung der Muttergesellschaft aus unerlaubtem Verhalten von Doppelorganen setzt Widerrechtlichkeit oder zumindest Sittenwidrigkeit voraus (E. 5a). Die Widerrechtlichkeit von Unterlassungen lässt sich weder aus dem Gefahrensatz noch aus Art. 2 ZGB ableiten (E. 5b und c). Sittenwidrigkeit kommt nur ausnahmsweise in Betracht (E. 5e). Allgemeine Hinweise auf eine bestehende Konzernverbindung vermögen keine Vertrauenshaftung der Muttergesellschaft zu begründen. Schutzwürdiges Vertrauen setzt ein Verhalten der Muttergesellschaft voraus, das geeignet ist, hinreichend konkrete und bestimmte Erwartungen zu wecken (E. 6).

124 IV 162 () from 3. Juli 1998
Regeste: Art. 3 lit. a UWG und Art. 23 UWG. Unlautere Herabsetzung durch Äusserungen in einem Zeitungsartikel. Taten im Sinne dieses Straftatbestands sind einzelne Äusserungen, nicht die Schaffung eines negativen Gesamtbildes. Ein solches Gesamtbild kann aber für die Auslegung der einzelnen Äusserungen im Gesamtzusammenhang von Bedeutung sein (E. 3).

124 IV 262 () from 8. Dezember 1998
Regeste: Art. 270 Abs. 1 BStP, Art. 173 ff. StGB. Legitimation des Geschädigten zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde bei Ehrverletzungsdelikten. Zur Prüfung der Beschwerdelegitimation ist es nicht notwendig darüber zu entscheiden, ob die Vorwürfe berechtigt sind; denn diese Frage ist Gegenstand der Beschwerde. Wer geltend macht, er sei in der Ehre verletzt worden, ist deshalb beim Bundesgericht zur Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen letztinstanzlichen kantonalen Entscheid legitimiert, sofern dieser einem Einstellungsbeschluss im Sinne von Art. 268 Ziff. 2 BStP vergleichbar ist (E. 1a und 1b). Art. 173 f. StGB; Art. 23 UWG und 3 lit. a UWG. Ehrverletzung gegen eine grosse Gemeinschaft. Der Zeitungsartikel, der (sinngemäss aus dem Italienischen übersetzt) den Titel trägt, "ich schneide Dir den Bauch auf, denn Du bist reich und unwissend", und der unterschiedslos gegen alle gerichtet ist, die auf dem Gebiet der Chirurgie tätig sind, stellt weder eine strafbare Ehrverletzung gegenüber Hals-, Nasen- und Ohrenärzten dar (Bestätigung der Rechtsprechung, E. 2a) noch eine Verletzung des UWG (E. 2b).

125 I 161 () from 2. Februar 1999
Regeste: Art. 4 BV, Art. 31 BV, 9 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetzes über die unentgeltliche Rechtspflege in Zivilsachen des Kantons Waadt und 10 Abs. 1 des Gesetzes über das Mietgericht («tribunal des baux») des Kantons Waadt; unentgeltliche Rechtspflege; Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen des unentgeltlichen Rechtsbeistandes. Verschiedene Fragen betreffend Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte des Bürgers gegen die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege (E. 1 und 2). Ein Kanton kann das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege auf die Verbeiständung durch einen Vertreter beschränken, der sich - wie ein Rechtsanwalt oder ein «agent d'affaire breveté» im Kanton Waadt - durch ein staatliches Examen über genügende Kenntnisse ausgewiesen hat, selbst wenn das kantonale Recht auch andere Personen zur Vertretung vor bestimmten Gerichten zulässt - zum Beispiel einen von einem Mieterverband anerkannten Vertreter (E. 3).

125 I 369 () from 30. Juni 1999
Regeste: Art. 2 ÜbBest. BV, Art. 2-8 UWG, Art. 4 BV und Art. 49 BV sowie Art. 9 EMRK; kantonales Übertretungsstrafrecht: Verbot des unlauteren oder täuschenden Anwerbens auf öffentlichem Grund und Ermächtigung der Polizei, Anwerbende wegzuweisen. Abstrakte Normenkontrolle. Beschwerdelegitimation eines Vereins «Scientology-Kirche» und seines Mitglieds (E. 1). Die kantonale Regelung ist kein gegen Art. 4 BV verstossendes Einzelfallgesetz (E. 3). Verhältnis der kantonalen Norm zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (E. 4). Die umstrittene Vorschrift kann einen Eingriff in die Religionsfreiheit bewirken. Sie ist im vorliegenden Fall nicht auf ihre Vereinbarkeit mit anderen Grundrechten zu prüfen (E. 5). Die Bestimmung ist nicht zu unbestimmt (E. 6), dient einem öffentlichen Interesse und kann verfassungs- und verhältnismässig ausgelegt und angewandt werden (E. 7).

125 III 185 () from 2. März 1999
Regeste: Art. 139a OG; Art. 10 EMRK. Revision wegen einer von den Organen der EMRK festgestellten Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäusserung. Voraussetzungen des Revisionsgrundes von Art. 139a OG (E. 2). Verhältnis von Art. 139a OG zu Art. 50 aEMRK (E. 3). Tragweite des Rechts auf freie Meinungsäusserung gegenüber wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen: Gerichtliche Verbote von Äusserungen, welche die Wettbewerbsstellung der Anbieter eines Erzeugnisses beeinträchtigen, sind unter dem Blickwinkel von Art. 10 EMRK im Rahmen des Notwendigen und Verhältnismässigen zulässig (E. 4).

125 III 286 () from 3. Juni 1999
Regeste: Art. 3 lit. e UWG. Vergleichende Werbung. Voraussetzungen, unter denen Vergleiche verschiedener Angebote unlauter, insbesondere irreführend (E. 5) oder unnötig herabsetzend sind (E. 6). Grenzen der Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf vergleichende Äusserungen (E. 5).

128 IV 177 () from 11. Juli 2002
Regeste: Preisbekanntgabe bei "Telefonsex" (Art. 16, 17, 20 und 24 UWG; Art. 10 lit. q und Art. 11 Abs. 1bis PBV). Art. 11 Abs. 1bis der Preisbekanntgabeverordnung, wonach bei Mehrwertdiensten der Nummernkategorien 156... und 0906... innerhalb der ersten 20 Sekunden nach Verbindungsaufbau der Preis für die Dauer der ersten zehn Minuten mündlich bzw. durch vorgeschaltete Sprechtexte bekannt zu geben ist, hält sich in den Grenzen des dem Bundesrat bei der Regelung der Preisbekanntgabe zustehenden weiten Ermessensspielraums und ist zur Erreichung des angestrebten Zwecks des Konsumentenschutzes geeignet.

129 III 353 () from 17. März 2003
Regeste: Verhältnis zwischen dem Markenschutzgesetz und dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; unlauterer Gebrauch einer Marke; Art. 13 MSchG; Art. 2 und Art. 3 lit. d UWG. Das Markenrecht stellt gegenüber dem Lauterkeitsrecht keine vorrangige Spezialregelung dar (Bestätigung der Rechtsprechung). Dem Inhaber einer markenrechtlich geschützten Marke kann deren Gebrauch verboten werden, soweit dieser unlauter ist. Eine Partei handelt unlauter, wenn sie nach dem Auseinanderbrechen einer partnerschaftlichen Kooperation ein von der anderen Partei zuerst verwendetes Zeichen als Marke hinterlegt und gebraucht und damit die Gefahr der Verwechslung mit den Leistungen oder dem Geschäftsbetrieb der Partei schafft, welche das Zeichen zuerst benutzte (E. 3).

129 III 426 () from 2. Mai 2003
Regeste: Unlauterer Wettbewerb; vergleichende Werbung (Art. 3 lit. e UWG). Definition des Einwandes der "unclean hands". Das schweizerische Lauterkeitsrecht kennt grundsätzlich keinen solchen Einwand (E. 2). Grundsätze der vergleichenden Werbung (E. 3.1.1) und der Superlativwerbung (E. 3.1.2). Bedingungen, unter denen ein Konkurrent Resultate eines Vergleichstests zu Werbezwecken verwenden darf (E. 3.1.3). Im vorliegenden Fall sind diese Bedingungen von einer im Optikbereich tätigen Gesellschaft missachtet worden, indem sie einen Werbeartikel publizierte, der auszugsweise Resultate einer Vergleichsstudie eines Informationsmagazins für Konsumenten wiedergab (E. 3.2).

130 IV 143 () from 6. Oktober 2004
Regeste: Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten (Art. 58 ff. StGB); Legitimation zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 270 lit. h BStP), anfechtbare Entscheide, rechtlich geschütztes Interesse, zulässige Rügen. Gestützt auf Art. 270 lit. h BStP anfechtbar sind auch die eine Einziehung ablehnenden Entscheide sowie weitere Entscheide, die in Anwendung von Art. 58 ff. StGB ausgefällt werden (E. 2). Der Geschädigte hat kein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung eines Entscheids, durch welchen die Sicherungseinziehung zwecks Vernichtung von Gegenständen, die zur Begehung einer strafbaren Handlung gedient haben oder bestimmt waren, abgelehnt wird (E. 3). Der Geschädigte ist im Verfahren der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gegen Entscheide betreffend Einziehung nicht zur Rüge befugt, dass eine strafbare Handlung zu Unrecht verneint beziehungsweise zu Unrecht bejaht worden sei (E. 4).

131 III 384 () from 4. Februar 2005
Regeste: Art. 2 und 5 lit. c UWG; Übernahme der auf einer fremden Internet-Plattform erscheinenden Immobilien-Inserate; Unlauterkeit der Ausbeutung fremder Leistungen. Ausbeutung fremder Leistungen als Fallgruppe unlauteren Verhaltens im Sinne von Art. 2 UWG (E. 3). Die Unlauterkeit der Verwertung fremder Arbeitsergebnisse oder Leistungen wird in Art. 5 lit. c UWG durch die Art und Weise der Übernahme definiert; Voraussetzungen einer unzulässigen Verwertung (E. 4). Systematische Daten-Übernahme als unlauteres Verhalten im Sinne von Art. 2 UWG (E. 5)?

132 III 414 () from 27. März 2006
Regeste: Unlauterer Wettbewerb; Werbekampagne im Zusammenhang mit einer Vereinbarung über den Vertrieb von Medikamenten, geschlossen zwischen einer Gruppe von Krankenversicherern und einer Gesellschaft, die Apotheken betreibt. Prüfung der Rechtmässigkeit einer derartigen Werbekampagne im Hinblick auf Art. 3 lit. b, e und h UWG (E. 4.1-4.3). Unzulässigkeit der aus der Unvereinbarkeit dieser Werbekampagne mit kantonalem öffentlichem Recht abgeleiteten Rüge (E. 5). Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung? Frage offen gelassen (E. 6).

133 III 431 () from 27. April 2007
Regeste: Unlauterer Wettbewerb. Verhältnis der Generalklausel von Art. 2 UWG zu den Spezialtatbeständen der Art. 3 bis 8 UWG; methodisches Vorgehen (E. 4.1-4.3). Anwendung auf den konkreten Fall (E. 4.4-4.6).

135 III 446 (4A_86/2009) from 26. Mai 2009
Regeste: a Art. 2 und 3 lit. d UWG; wettbewerbsrechtlicher Kennzeichenschutz; Warenausstattung. Lauterkeitsrechtlicher Tatbestand der Schaffung einer Verwechslungsgefahr und Beurteilungsgrundsätze (E. 6.1). Schutzvoraussetzung der Kennzeichnungskraft (E. 6.2 und 6.3). Beurteilung der Verwechslungsgefahr im konkreten Fall (E. 6.4 und 6.5).

136 III 23 (4A_106/2009) from 1. Oktober 2009
Regeste: a Art. 10 Abs. 2 lit. c und Art. 9 Abs. 1 und 2 UWG; Art. 18 und 136 IPRG; Klagerecht des Bundes zum Schutz des guten Rufs der Schweiz im Ausland; Anwendbarkeit von schweizerischem Recht. Das Klagerecht des Bundes nach Art. 10 Abs. 2 lit. c UWG und die Spezialbestimmungen des UWG, auf die Art. 9 UWG verweist, stellen bei Erhebung einer Klage durch den Bund eine "loi d'application immédiate" im Sinn von Art. 18 IPRG dar, die im öffentlichen Interesse eine unbedingte Anwendung verlangt, unabhängig von anderslautenden Verweisen in den Spezialnormen des IPRG (E. 5 und 6).

138 I 289 (2C_271/2012) from 14. August 2012
Regeste: Art. 27, 35 Abs. 2 und Art. 94 Abs. 1 und 4 BV; Art. 28 und 58 ff. FMG in Verbindung mit Art. 13 ff. AEFV; Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 KG; Art. 9 f. UWG; Zuteilung und Verwaltung von ".ch"-Domain-Namen. Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundesamtes für Kommunikation bzw. der SWITCH in Bezug auf die Adressierungselemente (E. 2.1 und 2.2). Die SWITCH als Registerbetreiberin für die Domain ".ch" übt eine öffentliche Aufgabe aus und ist insofern an die Grundrechte gebunden (E. 2.3). In Bezug auf die unter Wettbewerbsbedingungen erbrachte Tätigkeit ist sie den gleichen Regeln unterstellt wie ihre Konkurrentinnen und darf insbesondere wie diese Werbung betreiben (E. 2.4-2.8).

139 IV 17 (6B_156/2012) from 11. Oktober 2012
Regeste: Art. 5 lit. c und Art. 23 UWG; Übernahme des Arbeitsergebnisses eines anderen. Wer ein Kartenfreigabesystem (cardsharing) betreibt, das seinen Benutzern ermöglicht, Fernsehprogramme zu entschlüsseln, ohne mit dem Sendeunternehmen ein Abonnement abgeschlossen zu haben, übernimmt die ausgestrahlten Sendungen nicht durch ein technisches Reproduktionsverfahren im Sinne von Art. 5 lit. c UWG (E. 1.9).

140 III 297 (4A_38/2014) from 27. Juni 2014
Regeste: a Art. 2 lit. a MSchG; Gemeingut, beschreibende Angaben. Das Zeichen "KEYTRADER" ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus dem Finanzbereich beschreibend. Unterschiede in der Beurteilung des beschreibenden Charakters im Firmen- und im Markenrecht (E. 3.3 und 3.5).

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