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Art. 15 Prodotti agricoli
1 Per i prodotti agricoli importati nel periodo libero e ancora in commercio all’inizio del periodo amministrato occorre presentare una nuova dichiarazione doganale e pagare posticipatamente la differenza di dazio rispetto alle aliquote fuori contingente doganale. 2 Il Consiglio federale disciplina i particolari. Esso può prevedere che le merci vengano computate su parti liberate dei contingenti doganali. BGE
93 I 460 () from 27. Oktober 1967
Regeste: Ordnungsverletzung, Busse (Art. 104 ff. ZG). 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts (Art. 99 Ziff. VIII OG): Eine Verfügung, mit welcher ein Täter zu mehreren Ordnungsbussen in einem Fr. 100 übersteigenden Gesamtbetrage verurteilt wird, unterliegt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Bundesgericht übernimmt auch die Beurteilung einer konnexen Beschwerde gegen eine Verfügung, die einem anderen Täter eine einzige, Fr. 100 nicht übersteigende Busse auferlegt (Erw. 2). 2. Ordnungsverletzung bei der Ausfuhr von Waren im schweizerischitalienischen Zwischenauslandsverkehr (Erw. 3). 3. Der Täter kann auch dann gebüsst werden, wenn ihn kein Verschulden trifft (Erw. 4). 4. Ist die Schuldlosigkeit oder die Schwere des Verschuldens bei der Bemessung der Ordnungsbusse zu berücksichtigen? (Erw. 5). 5. Gefährdung der schweizerischen Zollinteressen. Bemessung der Busse nach dem Grad dieser Gefährdung. Überschreitung des der Verwaltung eingeräumten Ermessens? (Erw. 6). |
