|
Art. 48 Laboratori
1 Per l’esame dei campioni, i Cantoni gestiscono laboratori specializzati e accreditati. 2 Possono raggrupparsi per la gestione di laboratori comuni. 3 Possono affidare l’esame dei campioni a servizi di controllo accreditati. BGE
100 IB 306 () from 11. Oktober 1974
Regeste: Lebensmittelpolizei (Art. 8 LMG): Da die Lebensmittelpolizei vom Bundesgesetzgeber als eine grundsätzlich gebührenfreie Verwaltungstätigkeit verstanden wird, ist es nach Art. 8 Abs. 2 LMG ausgeschlossen, dass ein Kanton für die mit der Untersuchung einer amtlichen Probe unmittelbar zusammenhängenden Umtriebe irgendwelche Geldleistungen verlangt.
124 IV 297 () from 23. September 1998
Regeste: Art. 47 Abs. 1 lit. a LMG und Art. 48 Abs. 1 lit. g LMG. Diese Straftatbestände erfüllt auch, wer Lebensmittel lagert, transportiert oder abgibt, die, wie er weiss oder bei pflichtgemässer Sorgfalt wissen könnte, so beschaffen sind, dass sie bei ihrem üblichen Gebrauch die Gesundheit gefährden bzw. nicht den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechen (E. I). Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB). Die vom Kantonschemiker gegenüber einem im Früchte- und Gemüsegrosshandel tätigen Unternehmen erlassene Verfügung, innert Frist ein schriftliches Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, ist nicht offensichtlich bundesrechtswidrig (E. II/4c). Sie ist inhaltlich ausreichend bestimmt (E. II/4d). Anforderungen an den Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels (E. II/4e). |