Loi fédérale
sur le droit international privé
(LDIP)

du 18 décembre 1987 (Etat le 1 février 2021)er


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Art. 25

I. Re­con­nais­sance

1. Prin­cipe

 

Une dé­cision étrangère est re­con­nue en Suisse:

a.
si la com­pétence des autor­ités ju­di­ci­aires ou ad­min­is­trat­ives de l’État dans le­quel la dé­cision a été ren­due était don­née;
b.
si la dé­cision n’est plus sus­cept­ible de re­cours or­din­aire ou si elle est défin­it­ive, et
c.
s’il n’y a pas de mo­tif de re­fus au sens de l’art. 27.

BGE

116 II 376 () from 12. Juli 1990
Regeste: Anerkennung ausländischer Urteile in der Schweiz. Auch gestützt auf Art. 25 ff. IPRG ausgesprochene Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheide sind keine berufungsfähigen Urteile in Zivilrechtsstreitigkeiten (Art. 44 Abs. 1 und 46 OG) (E. 2). Solche Entscheide können nur mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten werden, die Anerkennung amerikanischer Zivilurteile ausserdem nur mit staatsrechtlicher Beschwerde gemäss Art. 84 Abs. 1 lit. a OG (E. 3).

116 II 625 () from 19. Dezember 1990
Regeste: Anerkennung und Vollstreckung eines zivilen amerikanischen Abwesenheitsurteils in der Schweiz. 1. Ausnahme von der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 2). 2. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3). 3. Begriff und Inhalt des formellen Ordre public im Sinne von Art. 27 Abs. 2 lit. b IPRG. Gemilderter Ordre public bei der Anerkennung (E. 4a). Die Verletzung des prozessualen Ordre public wird vom Anerkennungsrichter nicht von Amtes wegen überprüft (E. 4b). 4. Die fehlende amtliche Zustellung des amerikanischen Abwesenheitsurteils verstösst nicht gegen den schweizerischen Ordre public (E. 4c). Tut dies die fehlende Urteilsbegründung? (E. 4d).

120 II 83 () from 19. Januar 1994
Regeste: Anerkennung eines amerikanischen Urteils (Art. 84 Abs. 1 lit. a OG). Liegen dem schweizerischen Richter die nach Art. 29 Abs. 1 IPRG erforderlichen Dokumente vor (E. 3a/aa), darf er dem ausländischen Urteil im Rahmen der Verweigerungsgründe von Art. 27 IPRG die Anerkennung nur versagen, wenn einer der in den Absätzen 1 und 2 dieser Bestimmung abschliessend aufgeführten Gründe vorliegt (E. 3a/bb und cc).

120 II 270 () from 8. September 1994
Regeste: Umwandlung eines Rechtsmittels; Entscheide betreffend Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen. Wählt eine von einem berufsmässigen Bevollmächtigten verbeiständete Partei ausdrücklich ein bestimmtes Rechtsmittel, obwohl sie wissen muss, dass dieses im konkreten Fall gar nicht offensteht, so kann das Rechtsmittel nicht von Amtes wegen in ein anderes umgewandelt werden. Die gegen einen Entscheid betreffend Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen eingelegte Berufung ist unzulässig (E. 1 und 2).

121 III 495 () from 20. Dezember 1995
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Zuständigkeit des Schiedsgerichts; Konflikt zwischen einer Schiedsklausel und einer Gerichtsstandsvereinbarung (Art. 190 Abs. 2 lit. b und Abs. 3 IPRG). Gehen die Parteien einen aussergerichtlichen Vergleich ein, so ersetzt eine darin enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung die in einen früher geschlossenen Vertrag eingefügte Schiedsklausel und lässt diese dahinfallen, sofern sie im Vergleich keinen gegenteiligen Willen zum Ausdruck gebracht haben (E. 5). Es ist Sache des angerufenen Gerichts, d.h. des staatlichen oder des Schiedsgerichts, über seine Zuständigkeit zu befinden. Das Schiedsgericht hat Einwände gegen die Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung, mit welcher die seine Entscheidbefugnis begründende Schiedsklausel widerrufen worden ist, ohne jede Einschränkung zu prüfen, wenn es einen Zwischenentscheid im Sinne von Art. 186 Abs. 3 IPRG fällt, und zwar auch dann, wenn es dabei zugleich die Frage der Gültigkeit des ursprünglichen, die Schiedsklausel enthaltenden Vertrages beantworten muss (E. 6).

122 III 213 () from 14. Februar 1996
Regeste: Art. 68 Abs. 1 lit. d OG, Art. 598 Abs. 2 ZGB; vorsorgliche Massnahmen für eine im Ausland hängige Erbschaftsklage. Sicherungsmassnahmen im Sinne von Art. 598 Abs. 2 ZGB können nicht mit Berufung, jedoch mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden (E. 1). Anwendbarkeit des IPRG auf vorsorgliche Massnahmen, die vor seinem Inkrafttreten getroffen wurden (E. 2). Die Aufrechterhaltung von Sicherungsmassnahmen, die in der Schweiz im Zusammenhang mit der Anerkennung eines ausländischen Urteils betreffend eine Erbschaftsklage angeordnet wurden, ist gerechtfertigt, wenn die Erbansprüche des Gesuchstellers nicht von vornherein als unbegründet erscheinen. Zu diesem Zweck muss der schweizerische Richter nach dem anwendbaren fremden Recht die in der Schweiz bereits anerkannten ausländischen Entscheide und Urkunden dahin überprüfen, ob der Gesuchsteller nicht von der Erbschaft rechtsgültig ausgeschlossen wurde (E. 3 und 4).

122 III 344 () from 3. September 1996
Regeste: Art. 25 ff. und Art. 65 IPRG; Anerkennung einer ausländischen Privatscheidung in der Schweiz. Eine im Ausland ausgesprochene Privatscheidung gilt als "Entscheid" im Sinn der Art. 25 ff. und Art. 65 IPRG und ist daher in der Schweiz grundsätzlich anerkennungsfähig (E. 3). Angesichts des weit ausgelegten Begriffs des anerkennungsfähigen Entscheides ist bei der Prüfung, ob die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen der Art. 25 ff. IPRG - insbesondere der schweizerische Ordre public gemäss Art. 27 IPRG - erfüllt sind, den Umständen der Privatscheidung besondere Aufmerksamkeit zu schenken (E. 4).

124 III 83 () from 19. Dezember 1997
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Positiver Kompetenzkonflikt zwischen einem ausländischen staatlichen Gericht und einem Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz (Art. 25 lit. a IPRG; Art. II NYÜ). Das Urteil eines ausländischen staatlichen Gerichts, das die Streitsache trotz Vorliegens einer Schiedsklausel, die den Anforderungen von Art. II NYÜ genügt, an die Hand genommen hat, ist in der Schweiz mangels indirekter Zuständigkeit gemäss Art. 25 lit. a IPRG nicht anerkennungsfähig (E. 5).

124 III 219 () from 4. Mai 1998
Regeste: Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG; genügender Bezug zur Schweiz. Ein "genügender Bezug zur Schweiz" ist gegeben, wenn die Forderung, für die ein neues Arrestbegehren gestellt worden ist, bereits Gegenstand einer Klage auf Prosequierung eines früheren Arrestes bildet, der unter der Herrschaft des alten Rechts bewilligt worden war. Das gilt selbst dann, wenn die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte für die Beurteilung der Klage einzig gestützt auf Art. 4 IPRG bejaht worden ist.

126 III 101 () from 6. Oktober 1999
Regeste: Art. 27 und 166 IPRG; Anerkennung eines ausländischen Konkursdekretes in der Schweiz. Damit ein ausländisches Konkursdekret in der Schweiz anerkannt werden kann, braucht es nicht in Rechtskraft erwachsen zu sein; es genügt, wenn es im Staat, in dem es ergangen ist, vollstreckbar ist. Eine kantonale Behörde verfällt nicht in Willkür, wenn sie das gemäss Art. 166 Abs. 1 lit. c IPRG erforderliche Gegenrecht als gegeben erachtet und ein italienisches Konkursdekret anerkennt (E. 2). Der Vollstreckungsrichter kann nicht von der Feststellung der ausländischen Behörde abweichen, die das Vorliegen einer stillen Gesellschaft bejaht hat. Vereinbarkeit mit dem schweizerischen Ordre public von ausländischen Konkursdekreten, welche eine faktische Gesellschaft nach italienischem Recht und ihre Gesellschafter betreffen (E. 3).

126 III 257 () from 29. Mai 2000
Regeste: Vorsorgliche Massnahmen nach Art. 137 ZGB bei umstrittener internationaler Zuständigkeit (Art. 62 Abs. 1 IPRG); Einfluss von im Ausland erwirkten und im Zivilstandsregister eingetragenen Statusänderungen (Art. 9 ZGB i.V.m. Art. 27 f. ZStV). Ist glaubhaft gemacht, dass ein im Ausland ergangenes Scheidungsurteil in der Schweiz möglicherweise nicht anerkannt werden kann, und ist somit zweifelhaft, ob die internationale Zuständigkeit gegeben ist, darf der schweizerische Scheidungsrichter ohne Verletzung der Verfassung vorsorgliche Massnahmen treffen. Daran vermögen im Ausland erwirkte Statusänderungen, die bereits im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen sind, nichts zu ändern, weil der Scheidungsrichter die Einträge nach Art. 42 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 51 und 55 ZStV nötigenfalls berichtigen kann (E. 4b).

126 III 298 () from 15. Mai 2000
Regeste: Nebenfolgen einer im Ausland rechtskräftig geschiedenen Ehe; Klage beim schweizerischen Gericht auf Regelung der Elternrechte; Zuständigkeit. Ist für die Zuteilung der elterlichen Gewalt und die Regelung des persönlichen Verkehrs ein schweizerisches Gericht zuständig (Art. 1 MSA i.V.m. Art. 85 Abs. 1 IPRG) und kann daher der Entscheid eines ausländischen Gerichts wegen dessen fehlender Zuständigkeit in der Schweiz nicht anerkannt werden (Art. 25 lit. a IPRG), so hat das mit der Gestaltung der Elternrechte befasste schweizerische Gericht von Amtes wegen auch den Kinderunterhalt festzulegen, obwohl dieser vom MSA nicht erfasst wird.

126 III 327 () from 4. Juli 2000
Regeste: Art. 9, 25 ff. und 65 IPRG, Art. 49 Abs. 1 OG; Scheidungsverfahren; Zuständigkeit des schweizerischen Richters; Anerkennung einer Verstossung libanesischen Rechts; Zulässigkeit der Berufung. Zulässigkeit der Berufung unter dem Blickwinkel von Art. 49 Abs. 1 OG (E. 1c). Eine einseitige Verstossung der Ehefrau durch den Ehemann wird nicht anerkannt, wenn sie wie im beurteilten Fall gegen den schweizerischen Ordre public verstösst; diesfalls sind die vom Beklagten erhobenen Einreden der abgeurteilten Sache und der Rechtshängigkeit im Libanon abzuweisen (E. 2-5).

130 III 723 () from 6. April 2004
Regeste: Art. 23 Abs. 3 und Art. 70 IPRG; Anerkennung eines ausländischen Urteils betreffend die Feststellung des Kindesverhältnisses und Gesetzesumgehung. Art. 23 Abs. 3 und Art. 70 IPRG wollen die Entstehung von Rechtsverhältnissen vermeiden, die nur von einem Staat anerkannt werden. Der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, um ein ausländisches Urteil über die Feststellung des Kindesverhältnisses zu erlangen, verletzt diese Bestimmungen nicht und ist in der Schweiz zu anerkennen (E. 3).

134 III 366 (4A_231/2007) from 6. März 2008
Regeste: Internationales Privatrecht über den internationalen Konkurs (Art. 166 ff. IPRG); Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursmasse. Die Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets kann in der Schweiz nicht vorfrageweise verlangt werden (E. 5.1). Eine ausländische Konkursmasse, die in der Schweiz nicht vorgängig die Anerkennung des im Ausland ausgesprochenen Konkursdekrets erwirkt hat, ist nicht befugt, in der Schweiz eine materiellrechtliche Klage gegen einen angeblichen Schuldner des Konkursiten zu erheben (E. 9).

135 III 127 (5A_20/2008) from 30. September 2008
Regeste: Kollokationsklage im Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 Abs. 1 SchKG); Sistierung. Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen und Beschwerdegründe (E. 1). Für die Kollokation ist einzig der Ausgang des Kollokationsprozesses und nicht derjenige eines in Belgien pendenten Prozesses massgebend. Die Sistierung des Kollokationsprozesses kommt daher nur in Betracht, wenn sie mit dem verfassungsmässigen Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist vereinbar ist (E. 2-4).

139 III 135 (5A_355/2012) from 21. Dezember 2012
Regeste: Art. 80 Abs. 1 und Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG; Art. 9 BV; Arrest; definitiver Rechtsöffnungstitel; vorfrageweise Prüfung des Exequaturs eines ausländischen "nicht Lugano-Urteils" oder eines ausländischen Schiedsspruches. Ein ausländisches "nicht Lugano-Urteil" stellt einen definitiven Rechtsöffnungstitel dar und der Arrestrichter kann aufgrund einer summarischen rechtlichen Würdigung und auf der Grundlage der glaubhaft gemachten Tatsachen vorfrageweise das Exequatur eines solchen Urteils prüfen (E. 4).

139 III 236 (4A_380/2012) from 18. Februar 2013
Regeste: Art. 8 und 166-175 IPRG, Art. 1 Abs. 2 lit. b und Art. 6 Nr. 3 LugÜ; internationales Konkursrecht; Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursverwaltung; internationale Zuständigkeit für die Beurteilung einer Widerklage. Befugnis eines ausländischen Konkursverwalters zur Führung eines Prozesses als Widerbeklagter, wenn mit der Widerklage die Rückgabe von im Ausland gelegenen Vermögenswerten verlangt wird, welche die Widerklägerin aufgrund einer Vereinbarung mit dem Konkursverwalter über Anfechtungsansprüche in die Konkursmasse eingebracht hat (E. 4). Art. 6 Nr. 3 des Lugano-Übereinkommens findet keine Anwendung auf die vorliegende Widerklage, da diese aufgrund der konkursrechtlichen Natur der Angelegenheit unter den Ausnahmetatbestand von Art. 1 Abs. 2 lit. b LugÜ fällt. Die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte kann auch nicht auf Art. 8 IPRG gestützt werden (E. 5).

140 III 278 (4A_508/2013) from 27. Mai 2014
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; verfahrensrechtlicher Ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG); materielle Rechtskraft. Die materielle Rechtskraft, die einen Teil des verfahrensrechtlichen Ordre public darstellt, regelt auch das Verhältnis zwischen einem schweizerischen Schiedsgericht und einem ausländischen staatlichen Gericht, sofern das ausländische Urteil in der Schweiz anerkennbar ist (E. 3.1). Ermittlung des Rechts, das auf die Voraussetzungen und die Reichweite der Rechtskraft eines solchen Urteils Anwendung findet (E. 3.2). Materielle Rechtskraft gemäss schweizerischem Recht: Voraussetzungen und erfasste Tatsachen (E. 3.3). Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3.4). Anwendung dieser Grundsätze auf die Umstände des konkreten Falls (E. 4.2 und 4.3).

140 III 320 (4A_740/2012) from 8. Mai 2014
Regeste: Art. 1 Abs. 2 lit. b LugÜ; sachlicher Anwendungsbereich des Lugano-Übereinkommens; Ausschluss von Konkursen, Vergleichen und ähnlichen Verfahren. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils gegen Gesellschaften in Nachlassliquidation nach Art. 317-331 SchKG. Ausnahme gemäss Art. 1 Abs. 2 lit. b LugÜ vorliegend bejaht (E. 6-10).

141 III 28 (5A_249/2014) from 19. November 2014
Regeste: Art. 80 Abs. 1 SchKG; Art. 1 LugÜ; Entsenderichtlinie (96/71/EG); Freizügigkeitsabkommen; Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Kann definitive Rechtsöffnung gestützt auf ein österreichisches Urteil erteilt werden, in welchem eine Schweizer Gesellschaft zu Zahlungen an die österreichische Urlaubskasse für Bauarbeiter verpflichtet wurde? Begriff der Zivil- und Handelssache im Sinne von Art. 1 LugÜ und Abgrenzung von öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Anwendung auf den vorliegenden Fall (E. 3.1). Sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Beurteilung, ob die Leistungen der österreichischen Urlaubskasse darunterfallen (E. 3.2.1-3.2.3). Bedeutung des Gleichbehandlungsgebots gemäss Art. 9 Abs. 1 des Anhangs I des Freizügigkeitsabkommens für die Vollstreckung (E. 3.2.4).

141 III 312 (5A_748/2014) from 21. Mai 2015
Regeste: Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 IPRG; Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils. Ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partnern feststellt, kann bei Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil anerkannt werden (E. 3-8).

141 III 328 (5A_443/2014) from 14. September 2015
Regeste: Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8).

141 III 382 (5A_491/2013) from 29. Mai 2015
Regeste: Lugano-Übereinkommen (LugÜ); Kollokationsklage im Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 Abs. 1 SchKG). Das LugÜ stellt kein Hindernis dar, um in der Schweiz als Staat der Insolvenzeröffnung über die Kollokation zu entscheiden; das gilt auch bei einem bereits im Ausland anhängigen Prozess gegen den Schuldner über eine zu kollozierende Forderung (E. 3-6).

142 III 180 (4A_120/2015) from 19. Februar 2016
Regeste: Art. 27 Abs. 2 lit. a und 29 Abs. 1 lit. c IPRG; Anerkennung einer ausländischen Entscheidung. Die Voraussetzung der gehörigen Vorladung nach Art. 27 Abs. 2 lit. a IPRG betrifft die gehörige und rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks; es handelt sich um eine Einrede, die der Anerkennungsbeklagte zu erheben und zu beweisen hat. Im Falle eines Abwesenheitsurteils nach Art. 29 Abs. 1 lit. c IPRG wird die Beweislast umgekehrt und die Beweisanforderungen werden verstärkt; es ist am Anerkennungskläger zu beweisen, dass das verfahrenseinleitende Schriftstück dem abwesend gebliebenen Beklagten gehörig und rechtzeitig zugestellt wurde; der Beweis ist durch Urkunden zu führen (E. 3). Anwendung auf ein in den USA ergangenes Abwesenheitsurteil (E. 4).

143 III 284 (5A_390/2016) from 17. Mai 2017
Regeste: Art. 32 IPRG; Eintragung einer ausländischen Entscheidung oder Urkunde über eine Geschlechtsumwandlung in die schweizerischen Zivilstandsregister. Die Geschlechtsumwandlung, die durch den Konsul eines ausländischen Staates in der Schweiz ausgesprochen wurde, kann in die schweizerischen Zivilstandsregister nicht eingetragen werden (E. 4 und 5).

144 III 411 (5A_942/2017) from 7. September 2018
Regeste: Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 und Art. 272 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG, Art. III und V des Übereinkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ), Art. 9 BV; Arrest auf Vermögenswerte eines fremden Staates gestützt auf einen ausländischen Schiedsspruch; Glaubhaftmachung des Arrestgrundes; Erfordernis einer genügenden Binnenbeziehung. Zur Frage, ob sich der Arrestrichter willkürlich über Art. V NYÜ hinwegsetzt, wenn er die Vollstreckbarkeit des gegen die Republik Usbekistan ergangenen ausländischen Schiedsspruches mit der Begründung verneint, dass das Rechtsverhältnis, das der Arrestforderung zugrunde liegt, keine hinreichende Binnenbeziehung zur Schweiz aufweise (E. 6).

 

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