Legge federale
|
Art. 65
VI. Decisioni straniere 1 Le decisioni straniere in materia di divorzio o separazione sono riconosciute in Svizzera se sono state pronunciate o vengano riconosciute nello Stato di domicilio, di dimora abituale o di origine di uno dei coniugi. 2 Tuttavia, la decisione pronunciata in uno Stato di cui nessuno dei coniugi o soltanto il coniuge attore sia cittadino, è riconosciuta in Svizzera soltanto se:
BGE
122 III 344 () from 3. September 1996
Regeste: Art. 25 ff. und Art. 65 IPRG; Anerkennung einer ausländischen Privatscheidung in der Schweiz. Eine im Ausland ausgesprochene Privatscheidung gilt als "Entscheid" im Sinn der Art. 25 ff. und Art. 65 IPRG und ist daher in der Schweiz grundsätzlich anerkennungsfähig (E. 3). Angesichts des weit ausgelegten Begriffs des anerkennungsfähigen Entscheides ist bei der Prüfung, ob die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen der Art. 25 ff. IPRG - insbesondere der schweizerische Ordre public gemäss Art. 27 IPRG - erfüllt sind, den Umständen der Privatscheidung besondere Aufmerksamkeit zu schenken (E. 4).
126 III 257 () from 29. Mai 2000
Regeste: Vorsorgliche Massnahmen nach Art. 137 ZGB bei umstrittener internationaler Zuständigkeit (Art. 62 Abs. 1 IPRG); Einfluss von im Ausland erwirkten und im Zivilstandsregister eingetragenen Statusänderungen (Art. 9 ZGB i.V.m. Art. 27 f. ZStV). Ist glaubhaft gemacht, dass ein im Ausland ergangenes Scheidungsurteil in der Schweiz möglicherweise nicht anerkannt werden kann, und ist somit zweifelhaft, ob die internationale Zuständigkeit gegeben ist, darf der schweizerische Scheidungsrichter ohne Verletzung der Verfassung vorsorgliche Massnahmen treffen. Daran vermögen im Ausland erwirkte Statusänderungen, die bereits im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen sind, nichts zu ändern, weil der Scheidungsrichter die Einträge nach Art. 42 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 51 und 55 ZStV nötigenfalls berichtigen kann (E. 4b).
134 III 326 () from 6. Dezember 2007
Regeste: Art. 10, 46 IPRG; ausländischer Scheidungsprozess. Abgrenzung und Voraussetzungen der Zuständigkeit schweizerischer Gerichte zur Anordnung von vorsorglichen Massnahmen und von Eheschutzmassnahmen (E. 3).
135 V 425 (9C_593/2009) from 24. November 2009
Regeste: a Art. 122 und 142 ZGB; Art. 65 IPRG; Art. 26 LugÜ; Art. 73 Abs. 3 BVG; Art. 25a FZG. Die örtliche Zuständigkeit des inländischen Berufsvorsorgegerichts richtet sich bei einer im Ausland ausgesprochenen Ehescheidung mit Teilung der Vorsorgeguthaben nach Art. 73 Abs. 3 BVG (E. 1.2).
145 III 109 (5A_841/2017) from 18. Dezember 2018
Regeste: Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). |