Loi fédérale
sur le droit international privé
(LDIP)

du 18 décembre 1987 (Etat le 1 juillet 2022)er


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Art. 188

2. Sen­tence parti­elle

 

Sauf con­ven­tion con­traire, le tribunal ar­bit­ral peut rendre des sen­ten­ces parti­elles.

BGE

116 II 80 () from 6. Februar 1990
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; staatsrechtliche Beschwerde; Teilentscheide. Systematische Darstellung der Fälle, in welchen eine staatsrechtliche Beschwerde gemäss Art. 85 lit. c OG zulässig ist. Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer solchen Beschwerde gegen ein Teilurteil lato sensu.

117 IA 88 () from 1. Februar 1991
Regeste: Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit; staatsrechtliche Beschwerde; Teilschiedsspruch. Auf eine staatsrechtliche Beschwerde, mit welcher ein kantonaler Entscheid über eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Teilschiedsspruch lato sensu angefochten wird, findet Art. 87 OG Anwendung (Bestätigung der Rechtsprechung).

122 III 492 () from 1. November 1996
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Revision von Urteilen. Das Bundesgericht ist zuständig, um über die Revision aller internationalen Schiedsurteile zu befinden, handle es sich um Endentscheide, Teilurteile oder Zwischenentscheide.

127 I 92 () from 13. November 2000
Regeste: Art. 87 OG; Teilentscheid. Aus Gründen der Prozessökonomie Zulässigkeit einer staatsrechtlichen Beschwerde gegen einen Teilentscheid, der endgültig die Frage des gegen einen der passiven Streitgenossen gerichteten Anspruchs regelt, obwohl diesbezüglich auch getrennt hätte Klage erhoben werden können (E. 1).

128 III 191 () from 3. April 2002
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Verbindlichkeit eines Vorentscheides; Parteifähigkeit und Aktivlegitimation; Ordre public; Kosten des Verfahrens (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG). Verbindliche Wirkung von Teilentscheiden im weiteren Sinn. Das Schiedsgericht verletzt den verfahrensrechtlichen Ordre public, wenn es bei seinem Entscheid die materielle Rechtskraft eines früheren Entscheids nicht beachtet oder wenn es im Endentscheid von der Auffassung abweicht, die es in einem Vorentscheid geäussert hat (E. 4a). Dieser Vorwurf kann gegenüber jenem Schiedsgericht nicht erhoben werden, das in einem Vorentscheid den "locus standi" der Klagepartei bejaht, dagegen im Endentscheid feststellt, dass diese Partei nicht existiert (E. 4b). Ein innerer Widerspruch im Dispositiv des Schiedsspruchs kann nicht als Verletzung des materiellen Ordre public gerügt werden. Es liegt kein Widerspruch darin, einer Prozessbeteiligten, die sich fälschlich als existierende juristische Person ausgegeben hat, die Verfahrenskosten aufzuerlegen (E. 6).

130 III 76 () from 18. September 2003
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Art. 190 Abs. 3 IPRG; zulässige Rügen bei der Anfechtung von Zwischenentscheiden. Endentscheid, Teilurteil, Vor- bzw. Zwischenentscheid im Schiedsverfahren (E. 3.1). Können schiedsgerichtliche Zwischenentscheide mit den Rügen gemäss Art. 190 Abs. 2 lit. c-e IPRG angefochten werden, sofern sie einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken (E. 3.2)? Die Auslegung von Art. 190 Abs. 3 IPRG erlaubt keine Abweichung von dessen Wortlaut, so dass Rügen ausserhalb des Zuständigkeits- und Organisationsbereichs ausgeschlossen sind (E. 4).

130 III 755 () from 6. Oktober 2004
Regeste: a Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Art. 188 und 190 Abs. 1 und 2 IPRG; Zulässigkeit der gegen einen Teilentscheid im engeren Sinn erhobenen staatsrechtlichen Beschwerde. Ein Teilentscheid im engeren Sinn kann unter den gleichen Voraussetzungen wie ein Endentscheid durch staatsrechtliche Beschwerde angefochten werden (Änderung der Praxis; E. 1.2).

136 III 597 (4A_391/2010, 4A_399/2010) from 10. November 2010
Regeste: a Anfechtbare Schiedsentscheide gemäss Art. 190 IPRG i.V.m. Art. 77 Abs. 1 BGG. Kreis der anfechtbaren Schiedsentscheide (E. 4.1); prozessleitende Verfügungen des Schiedsgerichts wie z.B. die Verfügung über die Leistung des Kostenvorschusses sind nicht mit Beschwerde in Zivilsachen anfechtbar (E. 4.2 und 5.1).

143 III 462 (4A_98/2017) from 20. Juli 2017
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit des Schiedsgerichts (Art. 186 IPRG); mit Beschwerde in Zivilsachen anfechtbare Entscheide wegen Verletzung von Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG. Zusammenstellung der Entscheide, insbesondere der Zwischenentscheide über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, die Anfechtungsobjekt einer Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 77 Abs. 1 lit. a BGG bilden können (E. 2.1 und 2.2) oder sogar umgehend angefochten werden müssen (E. 2.3). Vor Bundesgericht kann einzig der Entscheid - Zwischen- oder Endentscheid - direkt angefochten werden, der die Zuständigkeit des Schiedsgerichts endgültig regelt. Dies ist nicht der Fall bei einem Zwischenentscheid, bei dem das Schiedsgericht vorab einzelne oder mehrere von der beklagten Partei vorgebrachte Gründe zur Stützung der Unzuständigkeitseinrede definitiv verwirft unter Vorbehalt, einen oder mehrere verbleibende Gründe zusammen mit der Hauptsache zu behandeln (E. 3).

 

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