Legge federale
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Art. 76
3. Comunicazione al creditore 1 Il contenuto dell’opposizione è notificato al creditore istante sul suo esemplare; quando l’opposizione non abbia avuto luogo, se ne fa menzione. 2 Detto esemplare dev’essere notificato al creditore istante immediatamente dopo l’opposizione o, se non fu fatta, appena scaduto il termine della medesima. BGE
85 III 165 () from 12. Oktober 1959
Regeste: Ein mündlich bei der Zustellung des Zahlungsbefehls dem Betreibungsgehilfen oder Postboten gegenüber erklärter Rechtsvorschlag ist sogleich wirksam und gilt als beim Betreibungsamt selbst erhoben. Mit Rücksicht hierauf kann sich der Schuldner beschweren, wenn das Betreibungsamt in Unkenntnis des - vom Boten auf dem Gläubigerdoppel des Zahlungsbefehls nicht vermerkten - Rechtsvorschlages die Betreibung fortsetzt. Art. 74 und 76 SchKG. Art. 34 Abs. 2 und 3 VV I zum PVG.
91 III 1 () from 4. März 1965
Regeste: Verfrühter oder hinfällig gewordener Rechtsvorschlag? Art. 74 SchKG. Beschwerde des Gläubigers wegen ungerechtfertigter Berücksichtigung des Rechtsvorschlages; Frist. (Erw. 1). Unter welchen Voraussetzungen ist ein vor der förmlichen Zustellung des Zahlungsbefehls erhobener Rechtsvorschlag zulässig? (Erw. 2). Ein gültiger Rechtsvorschlag bleibt wirksam, wenn sich die Zustellung des Zahlungsbefehls nachträglich als fehlerhaft erweist und es deshalb zu einem neuen Zustellungsakte kommt. (Erw. 3). Eine Fristverlängerung nach Art. 66 Abs. 5 SchKG kann auch stillschweigend gewährt werden. (Erw. 4). Wirkung der Betreibungsferien (Erw. 4).
101 III 9 () from 7. Mai 1975
Regeste: Rechtsvorschlag. Ein versehentlich an ein unzuständiges Betreibungsamt gerichteter Rechtsvorschlag ist gültig. |