Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung, LeV)
vom 30. März 1994 (Stand am 1. Juli 2021)
Art. 32Besteigen der Tragwerke
Die Tragwerke sind so zu gestalten oder auszurüsten, dass unbefugtes Besteigen nur mit Hilfsmitteln oder mit ausserordentlicher Anstrengung möglich ist.