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Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung, LeV)
vom 30. März 1994 (Stand am 1. Juli 2021)
Art. 47Grösster Leiterdurchhang
1 Der maximal zu erwartende Durchhang eines Leiters ist aufgrund folgender Annahmen zu berechnen:
a.
einer Leitertemperatur von 40 °C;
b.
einer Leitertemperatur von 0 °C und einer gleichmässig verteilten Zusatzlast von mindestens 20 N/m pro Leiter oder Teilleiter, ohne Wind.
2 Sind aufgrund der örtlichen Verhältnisse höhere Temperaturen oder grössere Zusatzlasten zu erwarten, so sind diese der Berechnung zugrunde zu legen.
3 Bei Luftkabeln gelten die Temperaturannahmen immer für das Tragelement. Das Kabelgewicht bzw. die nicht als Tragelement dienenden Leiter sind zur Zusatzlast zu addieren.