Verordnung
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Art. 50 Isolatoren
1 Stab‑, Stütz- und Stützenisolatoren aus keramischen Werkstoffen oder aus Glas müssen, bezogen auf ihre Mindestbruchkraft folgende Sicherheitsfaktoren aufweisen:
2 Kappen-Bolzen-Isolatoren aus keramischen Werkstoffen oder aus Glas müssen folgende Sicherheitsfaktoren aufweisen:
3 Verbundisolatoren aus Kunststoff müssen witterungsbeständig und gegen UV-Strahlung resistent sein. |