Verordnung
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Art. 75 Niederspannungsnetzkabel
Als leitende Umhüllung von Niederspannungsnetzkabeln ist auch ein konzentrisch angeordneter äusserer Leiter zulässig. Bei der Nullung darf nur der PEN-Leiter und bei der Schutzerdung nur der Schutzleiter PE als äusserer Leiter verwendet werden. |