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Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung, LeV)
vom 30. März 1994 (Stand am 1. Juli 2021)
Art. 75Niederspannungsnetzkabel
Als leitende Umhüllung von Niederspannungsnetzkabeln ist auch ein konzentrisch angeordneter äusserer Leiter zulässig. Bei der Nullung darf nur der PEN-Leiter und bei der Schutzerdung nur der Schutzleiter PE als äusserer Leiter verwendet werden.