Verordnung
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Art. 118a Heimfall unbenutzter Streckenkonzessionen 151
Bedient ein konzessioniertes Unternehmen eine Luftverkehrslinie während 12 Monaten nicht, so fällt die Streckenkonzession dahin. 151Eingefügt durch Ziff. I 1 der V vom 4. März 2011, in Kraft seit 1. April 2011 (AS 2011 1139). |