Verordnung
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Art. 122h Einsatz
1 Fedpol ist zuständig für den Einsatz der Sicherheitsbeauftragten und die damit verbundenen administrativen Aufgaben. 2 Es legt die Einsatzdoktrin und Einsatztaktik fest. 3 Es bestimmt nach Rücksprache mit dem BAZL Ort, Zeit und Art des Einsatzes aufgrund der Risiko- und Bedrohungsanalyse. 4 Es informiert die jeweils betroffenen Luftverkehrsunternehmen und weist sie rechtzeitig an, die entsprechenden Sitzplatzreservationen vorzunehmen. |