Verordnung
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Art. 41 Vorläufige Dienstunfähigkeit 94
Liegt das Resultat der ersten Atemalkoholprobe mit dem Atemalkoholtestgerät über dem Grenzwert nach Artikel 38, oder muss gemäss Artikel 42 Absatz 1 Buchstaben a und c eine Blutprobe angeordnet werden, so gilt das Besatzungsmitglied als vorläufig dienstunfähig. 94 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Febr. 2022, in Kraft seit 1. Mai 2022 (AS 2022 230). |