vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Juli 2023)
1 Die Nährwertdeklaration ist obligatorisch. Ausgenommen sind Lebensmittel nach Anhang 9.
2 Bei Lebensmitteln nach Anhang 9 kann die Nährwertdeklaration freiwillig erfolgen.
3 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für Nahrungsergänzungsmittel sowie für Mineral- und Quellwasser.