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Art. 4 Lebensmittel
1 Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen sich vernünftigerweise vorhersehen lässt, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. 2 Als Lebensmittel gelten auch:
3 Nicht als Lebensmittel gelten:
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