Verordnung
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Art. 45 Beteiligung an Laborvergleichstests oder Eignungstests
Auf Verlangen des nationalen Referenzlaboratoriums beteiligen sich die amtlichen Laboratorien und die mit amtlichen Aufgaben beauftragten Laboratorien an Laborvergleichstests oder Eignungstests, die für die Analysen, die Tests oder die Diagnosen, die sie in ihrer Funktion als amtliche Laboratorien durchführen, organisiert werden. |