Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV)
vom 27. Mai 2020 (Stand am 1. August 2021)
Art.61Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien
1 Die nationalen Referenzlaboratorien haben in ihrem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben nach Anhang 8 wahrzunehmen.
2 Das BLV legt für jedes Referenzlaboratorium die Modalitäten für die auszuführenden Aufgaben fest.
3 Die Tätigkeit der einzelnen nationalen Referenzlaboratorien wird regelmässig einer Evaluation unter der Leitung des BLV unterzogen.
4Das BLV kann die Zuständigkeiten und die Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien anpassen.