Legge federale
sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali
(LPGA)


Open article in different language:  DE  |  FR
Art. 46 Gestione degli atti

Per ogni pro­ce­du­ra in ma­te­ria di as­si­cu­ra­zio­ni so­cia­li, l’as­si­cu­ra­to­re re­gi­stra in mo­do si­ste­ma­ti­co tut­ti i do­cu­men­ti su­scet­ti­bi­li di es­se­re de­ter­mi­nan­ti.

BGE

138 V 218 (9C_951/2011) from 26. April 2012
Regeste: a Art. 25 Abs. 1 zweiter Satz ATSG; Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 46 ATSG; Erlass der Rückerstattung unrechtmässig bezogener Witwerrenten: guter Glaube oder zumindest grobfahrlässige Verletzung der Meldepflicht hinsichtlich Wiederverheiratung? Umkehr der Beweislast wegen Verletzung der Aktenführungspflicht durch die Ausgleichskasse? Die in casu festgestellten geringfügigen Unzulänglichkeiten bei der elektronischen Verwaltung des Aktendossiers rechtfertigen keineswegs die vorinstanzliche Annahme, wonach die Ausgleichskasse der ihr obliegenden Aktenführungspflicht nicht ordnungsgemäss und vollständig nachgekommen sei und deshalb mit Bezug auf die in den Unterlagen fehlende Anzeige der Wiederverheiratung eine Umkehr der Beweislast eintrete (E. 4-9).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden