Loi fédérale
|
Art. 1 Définition
1 La marque est un signe propre à distinguer les produits ou les services d’une entreprise de ceux d’autres entreprises. 2 Les mots, les lettres, les chiffres, les représentations graphiques, les formes en trois dimensions, seuls ou combinés entre eux ou avec des couleurs, peuvent en particulier constituer des marques. BGE
86 II 270 () from 4. Oktober 1960
Regeste: Art. 6 bis, 24 MSchG, Markenrechtsverletzung. a) Auch wer im Auslande an einer Marke berechtigt ist, darf sie in der Schweiz nur benützen, wenn der inländische Inhaber oder mindestens einer von mehreren solchen es ihm gestattet. Das gilt selbst dann, wenn er dem gleichen Konzern angehört wie der oder die inländischen Inhaber (Erw. 1, 2). b) Das Markengesetz schützt nur gegen Handlungen, die die (mindestens abstrakte) Gefahr schaffen, dass die nachgemachte, nachgeahmte oder rechtswidrigerweise angebrachte Marke das Publikum über die Herkunft der Ware täusche. Diese Gefahr besteht nicht, wenn die Ware aus einem Konzern stammt und die Marke beim schweizerischen Publikum nicht als Hinweis auf das Unternehmen des Markeninhabers, sondern als Hinweis auf irgendein zum Konzern gehörendes Unternehmen gilt (Erw. 3).
87 II 40 () from 11. Januar 1961
Regeste: 1. Art. 24 lit. a MSchG, Art. 1 UWG. Die Bezeichnung "Blick" für eine Tageszeitung unterscheidet sich genügend von der Marke "Quick" einer illustrierten Wochenschrift (Erw. 1, 2). 2. Art. 28, 29 ZGB. Geniessen berühmte Marken weitergehenden Schutz als nach MSchG und UWG? (Erw. 3).
87 II 107 () from 9. Mai 1961
Regeste: 1. Art. 6 Abs. 3 MSchG. Wann weichen die mit gleichen oder ähnlichen Marken gezeichneten Erzeugnisse gänzlich voneinander ab? (Erw. 1-3). 2. Art. 24 MSchG. Voraussetzungen und Umfang des Unterlassungsanspruchs aus Markenrecht (Erw. 4 Abs. 1). 3. Art. 29 ZGB. Wer eine Sache unbefugterweise mit einem fremden Namen bezeichnet, masst sich diesen an (Erw. 4 Abs. 2). 4. Art. 2 U WG. Ein nach Art. 24 MSchG und Art. 29 Abs. 2 ZGB bestehender Unterlassungsanspruch ist nicht ausserdem nach Art. 2 UWG zu schützen (Erw. 4 Abs. 3). 5. Art. 292 StGB. Die Strafe ist in der Verfügung von Amtes wegen anzudrohen (Erw. 5).
89 I 298 () from 18. September 1963
Regeste: Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Madrider Abkommen Art. 5. Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958) Art. 6 Abs. 1. MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2. Frage der Zulässigkeit geographischer Angaben. Verwendung der Firma als Marke.
92 II 257 () from 15. November 1966
Regeste: Marken-, Wettbewerbs- und Namenrecht. Im Ausland erfolgte Anbringung eines mit schweizerischen Marken verwechselbaren Zeichens auf einem Werbemuster, das als Beilage einer Zeitschrift in der Schweiz verbreitet wird. Markenrechtliche Beurteilung dieses Sachverhalts (Erw. II). Verwechselbarkeit (Erw. II/1). Markenmässiger Gebrauch, Art. 1 Ziff. 2 MSchG (Erw. II/2). Nachahmung, Art. 24 lit. a MSchG (Erw. II/3). Feilhalten, Inverkehrbringen, Art. 24 lit. c MSchG (Erw. II/4). Wettbewerbsrechtliche Beurteilung (Erw. III). Verhältnis des Marken- zum Wettbewerbsrecht (Erw. III/1). Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts (Erw. III/2). Verstoss gegen Treu und Glauben wegen Täuschungsgefahr in bezug auf die Herkunft des mit dem Werbemuster angepriesenen Erzeugnisses, Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG (Erw. III/3, 4). Ansprüche aus diesem Sachverhalt (Erw. III/5-9). Namenrecht, Art. 28, 29 Abs. 2 ZGB (Erw. IV).
98 IB 188 () from 11. Juli 1972
Regeste: Schutz einer internationalen Marke französischen Ursprungs; Ablehnungsgründe gemäss Art. 6 quinquies lit. B Ziff. 3 der Pariser Verbandsübereinkunft und gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 und Ziff. 4 MSchG (Erw. 1). Kein Schutz für die Marke SHEILA DIFFUSION in der Schweiz, weil sie auf eine ersonnene Firma anspielt, die Firma eines Dritten unerlaubterweise nachahmt und irreführend ist (Erw. 2-4).
99 II 104 () from 3. April 1973
Regeste: Art. 6 Abs. 1 und 3, 7 bis Abs. 1, 3 und 5, 9 Abs. 1 und 2 MSchG. 1. Ein Verband kann dasselbe Zeichen als Kollektivmarke für die Waren seiner Mitglieder und als Individualmarke für eigene Waren eintragen lassen. Gesetzlicher Zweck und Gebrauch der Kollektivmarke (Erw. 1-4). 2. Auf die Nichtigkeit einer Marke kann sich jedermann berufen, der ein schutzwürdiges Interesse hat. Das gilt auch für den Inhaber einer jüngeren Marke, wenn er vom Inhaber der nichtigen wegen Markenverletzung verfolgt wird; Rechtsfolgen (Erw. 5). 3. Verwechselbarkeit zwischen der Individualmarke SILVA THINS und der Kollektivmarke SILVA; gänzliche Warenverschiedenheit, Verstoss der Kollektivmarke gegen ältere Rechte Dritter (Erw. 6-9)?
100 IB 41 () from 25. April 1974
Regeste: Art. 7 Abs. 1 Ziff. 1 MSchG. Befugnis zur Hinterlegung von Marken. 1. Die Eintragung einer Individualmarke setzt voraus, dass der Hinterleger die Waren, die damit gekennzeichnet werden sollen, entweder selber herstellt oder mit ihnen Handel treibt (Erw. 1). 2. Hinterlegung einer Marke, die der Inhaber Dritten zum Gebrauch auf Bekleidungsstücken überlassen will, um für eine von ihm vertriebene Zigarette zu werben (Erw. 2)?
101 IV 36 () from 27. Februar 1975
Regeste: 1. Art. 154 Ziff. 1 Abs. 1 und Ziff. 3 StGB. Inverkehrbringen gefälschter Waren. a) Eine Uhr, deren Werk zwar eine bestimmte, der Wahrheit entsprechende Herkunftsbezeichnung trägt, deren Glas, Gehäuse und Schmuckarmband jedoch anderen Ursprungs sind, gilt als verfälscht, da sie im Verkehr als unveränderte Einheit aufgefasst wird (Erw. 1 und 2). b) Verpfändet jemand, der um die Verfälschung weiss und sie verschweigt, eine solche Uhr und rechnet er ernsthaft mit der Möglichkeit der Verwertung des Pfandes, so macht er sich des oben genannten Vergehens schuldig, ungeachtet, ob der Pfandgläubiger für seine Forderung gedeckt war oder nicht (Erw. 3 und 4). c) Eine so verfälschte Uhr kann eingezogen werden, da Gefahr besteht, dass sie weiterhin als unverfälscht in Verkehr gebracht wird (Erw. 7). 2. Art. 24 lit. c MSchG. a) Strafbar nach dieser Vorschrift macht sich auch, wer Gegenstände, die von dritter Seite verändert wurden, ohne Entfernung der Originalmarke in Verkehr bringt (Erw. 5). b) Art. 154 StGB konkurriert mit Art. 24f MSchG idealiter (Erw. 6).
105 II 49 () from 25. Januar 1979
Regeste: Art. 1 Ziff. 2 und 24 lit. c MSchG; Verwendung einer Konzernmarke. 1. Die Eintragung einer Konzernmarke in das schweizerische Register verleiht nur Schutz in der Schweiz; Rechtsfolgen, Vorbehalt für den Gebrauch durch Konzernfirmen. Funktionen der Marke (E. 1a). 2. Täuschungsgefahr als Voraussetzung einer rechtswidrigen Verwendung der Marke (E. 1b). 3. Art. 6bis und 11 MSchG, Art. 5 lit. C Abs. 3 PVÜ. Verwendung einer Konzernmarke durch mehrere Berechtigte: Voraussetzungen (E. 2a). 4. Beurteilung der Täuschungsgefahr: Rücksicht auf die Verkehrsgeltung der Marke und auf die Qualitätsvorstellungen, welche das Zeichen beim Publikum erweckt (E. 2b); unlauterer Wettbewerb (E. 2c)? 5. Art. 13 und 20 des Freihandelsabkommens enthalten keine Verhaltensnormen mit zivilrechtlichen Folgen, welche dem schweizerischen Markenrecht entgegenständen (E. 3). 6. Aus einem rechtmässigen Verbot ergibt sich kein Anspruch auf Schadenersatz (E. 4).
112 II 73 () from 22. Mai 1986
Regeste: Art. 15 Abs. 2 MSchG. Art. 15 Abs. 2 und 16 MSchV. Veröffentlichung der Markeneintragung. 1. Erachtet das Amt bei der Eintragung einer Marke zusätzliche Angaben als nützlich (hier den Hinweis: Durchgesetzte Marke), so kann es sie im Rahmen seines Ermessens auch in die Veröffentlichung aufnehmen (E. 3a). 2. Umstände, unter denen die Aufnahme solcher Angaben in die Veröffentlichung nicht zu beanstanden ist (E. 3b).
114 II 371 () from 9. Dezember 1988
Regeste: Schutz einer international registrierten Marke. 1. Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 PVÜ, Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Enthält die Marke beschreibende Angaben, so ist ihr nach diesen Bestimmungen der Schutz zu verweigern; Beispiele. Sinn und Zweck der Weigerung (E. 1). 2. Die Marke "alta tensione" hat auf gestrickten Damenoberkleidern, für die sie bestimmt ist, beschreibenden Charakter; sie ist daher in der Schweiz nicht zu schützen (E. 2).
117 II 327 () from 18. Juni 1991
Regeste: Markenschutz für ausländische geographische Bezeichnungen; Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 und 3 PVÜ und Art. 14 Abs. 1 Ziff 2 MSchG. Schutzfähigkeit der im französischen Register eingetragenen Wortmarke "MONTPARNASSE" für Waren, die in Frankreich hergestellt werden.
120 II 307 () from 28. September 1994
Regeste: Art. 1 Abs. 1, Art. 2 lit. a und b MSchG. Formmarke. Schutzunfähigkeit einer für Armbanduhren bestimmten Formmarke, weil sie aus Formen besteht, die Gemeingut bilden und das Wesen der Ware ausmachen (E. 2 und 3).
128 III 146 () from 30. Januar 2002
Regeste: Art. 3 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 2 lit. e MSchG, Art. 3 lit. d UWG. Gebrauch einer fremden Marke durch einen "nicht autorisierten" Händler bzw. Dienstleister in der Werbung für seine eigenen Angebote von Original-Markenprodukten und von Dienstleistungen an solchen. Der Gebrauch einer Drittmarke in der Werbung, insbesondere in einer Leuchtreklame eines Garagebetriebs, verletzt die Schutzrechte des Markeninhabers nicht, solange er klar auf die eigenen Angebote bzw. Leistungen des Werbenden bezogen bleibt. Die Befugnis zur Verwendung der Drittmarke findet ihre Grenze dort, wo beim Publikum der falsche (Gesamt)Eindruck einer besonderen Beziehung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber oder einer Berechtigung des Werbenden an der Marke als solcher erweckt wird. Aus dem UWG und dem Firmenrecht ergeben sich keine weitergehenden Schutzansprüche zugunsten des Markeninhabers (E. 2).
129 III 514 () from 2. Juli 2003
Regeste: Art. 1 und Art. 2 lit. a und b MSchG; Formmarke; Schutzausschlussgründe. Schutzausschlussgründe für Formmarken (im engeren Sinn) und sich daraus ergebende Kategorien von markenschutzrelevanten Formen (E. 2). Schutzunfähigkeit nach Art. 2 lit. b MSchG (E. 3) oder nach Art. 2 lit. a MSchG (E. 4).
130 III 328 () from 24. Februar 2004
Regeste: Art. 2 lit. a und b sowie Art. 30 Abs. 2 lit. c MSchG; Formmarke; Eintragungsverfahren. Nachweis der Verkehrsdurchsetzung einer als Marke beanspruchten Form des Gemeinguts (E. 3).
131 III 495 () from 7. Juni 2005
Regeste: Schutzunfähigkeit einer Garantiemarke; Beschwerdelegitimation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (Art. 2 lit. a MSchG; Art. 103 lit. b OG). Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum ist nicht legitimiert, einen Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission für Geistiges Eigentum betreffend Eintragung einer Marke auf Grund von Art. 103 lit. b OG mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anzufechten (E. 2). Der absolute Schutzausschlussgrund von Art. 2 lit. a MSchG gilt grundsätzlich auch für die Garantiemarke (E. 3-5).
133 III 342 () from 20. April 2007
Regeste: Formmarke; Gemeingut; Art. 2 lit. a MSchG. Kriterien für die Beurteilung der Gemeinfreiheit von Formen (E. 3). Gemeinfreiheit einer für Verpackungsbehälter aus Kunststoff beanspruchten Form, die keinerlei Einschränkung mit Bezug auf die darin zu verpackenden Waren enthält (E. 4).
134 II 223 (2C_713/2007) from 20. Mai 2008
Regeste: Art. 2 lit. o, Art. 9 Abs. 1, Art. 12 Abs. 2 und 3 RTVG 2006, Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 RTVG 1991, Art. 20 Abs. 2 RTVV 2007, Art. 16 Abs. 1 RTVV 1997; Zulässigkeit von "Slogans" oder "Claims" beim rundfunkrechtlichen Sponsoring ("Celebrations"). Das alte wie das neue Radio- und Fernsehgesetz gehen von einem "klassisch-konservativen" Verständnis des Sponsorings aus, welches die für den Sponsor zu erzielende Wirkung grundsätzlich auf den mit der Nennung seines Namens verbundenen Imagetransfer beschränkt; neben produktebezogenen Werbeaussagen sind deshalb auch imagewerbende Aussagen - wie "Slogans" oder "Claims" - im "Billboard" rundfunkrechtlich unzulässig (E. 2-3.3). Allfällige Lockerungen der Werbebestimmungen im RTVG sind durch die politischen Behörden zu prüfen und können nicht über eine geltungszeitliche Auslegung durch die Rechtsmittelinstanzen vorweggenommen werden (E. 3.4-5.1).
134 III 314 (4A_347/2007) from 11. März 2008
Regeste: Art. 1, Art. 2 lit. a MSchG; markenrechtliche Schutzfähigkeit eines Einzelbuchstabens. Ein alleinstehender Buchstabe weist die Begriffsmerkmale einer Marke nach Art. 1 MSchG auf. Da ein Einzelbuchstabe an sich, d.h. ohne jegliche originelle oder phantasiereiche graphische Merkmale, dem Gemeingut angehört, setzt ein markenrechtlicher Schutz voraus, dass sich das Zeichen im Verkehr als Marke durchgesetzt hat (Art. 2 lit. a MSchG). Die Verkehrsdurchsetzung begründet aber dann keinen markenrechtlichen Schutz, wenn am Zeichen ein absolutes Freihaltebedürfnis besteht (E. 2.3).
134 III 547 (4A_170/2008) from 19. August 2008
Regeste: Art. 2 lit. a MSchG; dreidimensionale Marke; massgebender Adressatenkreis. Unterschiedliche Beurteilung der Schutzvoraussetzungen im Marken- und Designrecht (E. 2.3.1). Für allgemeine Konsumgüter bilden die Endverbraucher in der Schweiz den massgebenden Adressatenkreis; er ist nicht nach Qualität oder Preis einzuschränken (E. 2.3.2).
135 III 359 (4A_566/2008) from 7. April 2009
Regeste: Art. 1 und 2 lit. a MSchG; Schutzfähigkeit eines akustischen Zeichens. Auch ein visuell nicht wahrnehmbares akustisches Zeichen weist die Begriffsmerkmale einer Marke nach Art. 1 MSchG auf (E. 2.4). Beurteilung der konkreten Unterscheidungskraft (Art. 2 lit. a MSchG) eines akustischen Zeichens ohne sprachliche Elemente, das aus einer kurzen Melodie besteht (E. 2.5).
137 III 403 (4A_633/2010) from 23. Mai 2011
Regeste: Art. 2 lit. a MSchG; Unterscheidungskraft einer Formmarke. Beurteilung der konkreten Unterscheidungskraft einer Verpackungsform (E. 3.3.1-3.3.5). Eintragung der angemeldeten Verpackungsform in das Markenregister im konkreten Fall mangels originärer Unterscheidungskraft zu Recht verweigert (E. 3.3.6 und 3.3.7).
140 III 109 (4A_528/2013) from 21. März 2014
Regeste: Art. 2 lit. a MSchG; Zeichen des Gemeinguts; Unterscheidungskraft. Schutzvoraussetzungen für originär und derivativ unterscheidungskräftige Zeichen (E. 5.3).
143 III 127 (4A_363/2016) from 7. Februar 2017
Regeste: Art. 2 lit. a MSchG; Positionsmarke, Gemeingut. Beurteilung der originären Unterscheidungskraft einer Positionsmarke (E. 3).
146 III 225 (4A_335/2019) from 29. April 2020
Regeste: Kennzeichengebrauch im Internet; hinreichender Bezug zur Schweiz. Grundsätze der Beurteilung, wann bei der Verwendung einer ausländischen Internetpräsenz ein Kennzeichengebrauch in der Schweiz vorliegt (E. 3). |