Loi fédérale
sur la protection des marques et des indications
de provenance
(Loi sur la protection des marques, LPM)

du 28 août 1992 (État le 1 juillet 2023)er


Open article in different language:  DE  |  IT  |  EN
Art. 14 Restriction concernant les signes utilisés antérieurement

1 Le tit­u­laire ne peut pas in­ter­dire à un tiers de pour­suivre l’us­age, dans la même mesure que jusque-là, d’un signe que ce tiers util­isait déjà av­ant le dépôt.

2 Ce droit de pour­suivre l’us­age n’est trans­miss­ible qu’avec l’en­tre­prise.

BGE

86 I 55 () from 22. März 1960
Regeste: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG, Art. 6 lit. B Ziff. 3 Pariser Verbandsübereinkunft. Die Marke "SPIRALIN" kann den Käufer über die Beschaffenheit von Textilerzeugnissen nicht täuschen.

87 I 395 () from 5. Dezember 1961
Regeste: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG, Art. 6 lit. B Ziff. 2 Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Ein nur den Inhalt einer Zeitschrift bezeichnender Titel kann in der Schweiz nicht als Marke registriert werden.

89 I 49 () from 11. Februar 1963
Regeste: Markenrecht. Verweigerung des Schutzes einer internationalen Marke in der Schweiz wegen Gefahr der Täuschung über die Herkunft der Ware. Schweizerischer Ortsname in der Marke für Erzeugnisse, die mit Zustimmung einer am betreffenden Ort niedergelassenen Firma nach deren Vorschriften im Ausland hergestellt werden. Pariser Verbandsübereinkunft Art. 6 lit. B Ziff. 3; Madrider Abkommen Art. 5 Abs. 1; MSchG Art. 3 Abs. 4, Art. 14 Ziff. 2 und Art. 18 Abs. 3; UWG Art. 1 Abs. 2 lit. b.

89 I 290 () from 17. September 1963
Regeste: Markenrecht, Schutzverweigerung gegenüber internationaler Marke wegen Gefahr der Täuschung über die Herkunft der Ware. Zulässigkeit geographischer Angaben, allgemeine Grundsätze (Erw. 2). Verhältnisse bei Tabakwaren (Erw. 3). Unzulässigkeit der Marke "Dorset" für Zigaretten, die nicht aus England stammen (Erw. 4, 5, 7). Unzulässigkeit der Marke "La Guardia" für Zigaretten, die nicht aus amerikanischen Tabaken hergestellt sind (Erw. 5). Verstoss gegen die Rechtsgleichheit? (Erw. 6). Bindung des Bundesgerichts in Verwaltungsgerichtsbeschwerden an die Rechtsbegehren der Parteien (Erw. 8). Madrider Abkommen Art. 5 Abs. 1. PVU 1958 Art. 6 Abs. 1. MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2. OG Art. 109.

89 I 298 () from 18. September 1963
Regeste: Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Madrider Abkommen Art. 5. Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958) Art. 6 Abs. 1. MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2. Frage der Zulässigkeit geographischer Angaben. Verwendung der Firma als Marke.

91 I 50 () from 23. März 1965
Regeste: Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Zulässigkeit geographischer Angaben. Unzulässigkeit der Marke "Monte Bianco" für Parfümerien, Kosmetikartikel und Sonnenschutzmittel, die aus Österreich stammen. Madrider Übereinkunft (Fassung von London 1934) Art. 5 Abs. 1. Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von London 1934) Art. 6 lit. B Ziff. 3. MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2.

91 II 4 () from 19. Januar 1965
Regeste: Verwechselbarkeit von Marken (Art. 6 MSchG). - Nichtigkeit einer Marke, die mit einer früher eingetragenen verwechselbar ist; Befugnis jedes rechtlich Interessierten, ihre Nichtigkeit geltend zu machen (Bestätigung der Rechtsprechung). Einrede des Beklagten, der Kläger sei wegen Nichtigkeit seiner Marke nicht klageberechtigt. Verteidigung des Klägers. Wirkungen des Urteils. (Erw. 1). - Hinfall des Schutzes der dem Kläger entgegengehaltenen ältern Marke wegen Nichtgebrauchs für gleichartige Erzeugnisse während dreier aufeinander folgender Jahre? (Art. 9 MSchG). (Erw. 2). - Gänzliche Verschiedenheit der Erzeugnisse? (Art. 6 Abs. 3 MSchG). (Erw. 3). - Verwechselbarkeit der Wortmarken COLUX und POLLUX. (Erw. 4).

93 I 570 () from 7. November 1967
Regeste: Sittenwidrigkeit einer Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Unzulässigkeit der Marke TRAFALGAR für Zigaretten, die aus den USA stammen. Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958) Art. 6 Abs. 1; MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2.

93 I 573 () from 7. November 1967
Regeste: Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Beschaffenheit der Ware. Madrider Abkommen (Fassung von Nizza 1957) Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958) Art. 6 Abs. 1, 6 quinquies lit. B Ziff. 3 (Erw. 1). Unzulässigkeit der Marke "DIAMALT" für nicht malzhaltige Produkte. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG (Erw. 2, 3). Verwendung der Firma als Marke (Erw. 4).

93 I 577 () from 7. November 1967
Regeste: Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Beschaffenheit der Ware. Madrider Abkommen (Fassung von Nizza 1957) Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958) Art. 6 Abs. 1, 6 quinquies lit. B Ziff. 3 (Erw. 1). Kombinierte Wort/Bild-Marke, die neben dem Firmanamen HUM-MEL das Bild eines Insekts enthält, das als Biene angesehen werden kann. Unzulässigkeit dieser Marke für Kerzen, die nicht aus Bienenwachs hergestellt sind. MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 (Erw. 2, 3 a). Ausschluss der Täuschungsgefahr mit Rücksicht auf den Wortbestandteil HUMMEL? (Erw. 3 b).

95 I 472 () from 8. Juli 1969
Regeste: Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Madrider Übereinkunft (Fassung von London 1934) Art. 5; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von London 1934) Art. 6 lit. B Ziff. 3 (Erw. 1 und 2). Unzulässigkeit der Marke "Slivowitz" für Branntwein, der aus österreichischen und jugoslawischen Zwetschgen in Osterreich hergestellt wird. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG; Art. 15 und 402 Abs. 1 LMV (Erw. 2 und 3).

95 I 477 () from 8. Juli 1969
Regeste: Internationale Marke deutschen Ursprungs; Voraussetzungen der Eintragung in der Schweiz. Madrider Abkommen (Fassung von Nizza) Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon) Art. 6 Abs. 1, 6 quinquies lit. B Ziff. 2; Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG (Erw. 1). Unzulässigkeit der Marke "Synchrobelt", die durch ihre der griechischen und englischen Sprache entnommenen Bestandteile auf die Bestimmung eines Erzeugnisses hinweist (Erw. 2).

96 I 248 () from 3. Februar 1970
Regeste: Markenrecht, Internationale Marke deutschen Ursprungs; Voraussetzungen der Eintragung in der Schweiz. Madrider Abkommen (Fassung von Nizza), Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon), Art. 6 Abs. 1, 6 quinquies lit. B Ziff. 2; Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG (Erw. 1). Schutzverweigerung der Marke "Dominant", weil sie als vergleichende Beschaffenheitsangabe der gewöhnlichen Sachbezeichnung gleichzusetzen ist (Erw. 2).

96 I 251 () from 20. Mai 1970
Regeste: Parteivertretung vor Bundesgericht in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten (Art. 29 OG). Die Entscheide des Eidg. Amtes für geistiges Eigentum gehören nicht zur Zivil-, sondern zur Verwaltungsrechtspflege. Der ausländische Anwalt ist daher im Beschwerdeverfahren als Parteivertreter zuzulassen (Erw. 1). Mangelhafte Eröffnung eines Entscheides (Art. 107 Abs. 3 OG). Kein Rechtsnachteil für die betroffene Partei (Erw. 2). Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Madrider Übereinkunft (Fassung von London 1934), Art. 5; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von London 1934) Art. 6 lit. B Ziff. 3 (Erw. 3). Unzulässigkeit der Marke "Pussta Senf" für Senf, der in Osterreich hergestellt wird. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG (Erw. 4).

96 I 752 () from 1. Dezember 1970
Regeste: Markenrecht; Internationale Marke deutschen Ursprungs; Voraussetzungen der Eintragung in der Schweiz. Madrider Abkommen (Fassung von Nizza), Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon), Art. 6 Abs. 1, 6 quinquies lit. b Ziff. 2 und 3; Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG (Erw 1) Schutzverweigerung der Marke "Enterocura", weil sie Fachausdruck für Medikamente und Mittel zur Behandlung von Darmkrankheiten, also Gemeingut ist (Erw. 2). Das Wort "Enterocura" gilt wegen der Verwechslungs- und Täuschungsgefahr nicht als schutzfähiges Phantasiezeichen für Medikamente und Mittel, die nicht der Darmbehandlung dienen (Erw. 3).

98 IB 6 () from 22. Februar 1972
Regeste: Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Madrider Abkommen (Fassung von Nizza 1957), Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958), Art. 6 quinquies lit. B Ziff. 3 (Erw. 1). Unzulässigkeit einer ersonnenen Marke, wenn sie nicht täuschend ist? Frage offen gelassen. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 4 MSchG (Erw. 3). Täuschungsgefahr der Marke "Santi deutsches Erzeugnis"? Frage bejaht (Erw. 4 und 5).

98 IB 188 () from 11. Juli 1972
Regeste: Schutz einer internationalen Marke französischen Ursprungs; Ablehnungsgründe gemäss Art. 6 quinquies lit. B Ziff. 3 der Pariser Verbandsübereinkunft und gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 und Ziff. 4 MSchG (Erw. 1). Kein Schutz für die Marke SHEILA DIFFUSION in der Schweiz, weil sie auf eine ersonnene Firma anspielt, die Firma eines Dritten unerlaubterweise nachahmt und irreführend ist (Erw. 2-4).

99 IB 10 () from 27. März 1973
Regeste: Schutz einer international registrierten Marke. 1. Art. 5 Abs. 2 MMA. Die in dieser Bestimmung vorgesehene Jahresfrist zur Verweigerung des Schutzes beginnt nicht vom Datum des Gesuchs um internationale Registrierung im Ursprungsland, sondern erst vom Tage an zu laufen, an dem die Marke tatsächlich in das internationale Register eingetragen wird (Erw. 1). Nach Ablauf der Frist sind die Verbandsländer nur mit neuen Weigerungsgründen ausgeschlossen (Erw. 2). 2. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG, Art. 6quinquies lit. B. Ziff. 2 PVUe. Das Wort "discotable" bezeichnet eine Sache und ist daher als Marke nicht schutzfähig (Erw. 3). 3. Art. 6quinquies lit. C Abs. 1 PVUe. Diese Bestimmung erlaubt, alle Tatumstände zu berücksichtigen, verpflichtet die Verbandsländer folglich nicht, eine Marke schon deshalb zu schützen, weil sie im Ursprungsland Verkehrsgeltung erlangt hat (Erw. 4).

99 II 401 () from 11. Dezember 1973
Regeste: Markenrecht. Schutzfähigkeit der Marke "Biovital". Die ungewöhnliche Verbindung zweier an sich gemeinfreier Zeichen kann eine schutzfähige Marke bilden. Keine Sachbezeichnung liegt vor, wenn eine Wort bloss mit Hilfe der Phantasie auf die Beschaffenheit, Herkunft oder Zweckbestimmung einer Ware schliessen lässt (Erw. 1).

100 IB 41 () from 25. April 1974
Regeste: Art. 7 Abs. 1 Ziff. 1 MSchG. Befugnis zur Hinterlegung von Marken. 1. Die Eintragung einer Individualmarke setzt voraus, dass der Hinterleger die Waren, die damit gekennzeichnet werden sollen, entweder selber herstellt oder mit ihnen Handel treibt (Erw. 1). 2. Hinterlegung einer Marke, die der Inhaber Dritten zum Gebrauch auf Bekleidungsstücken überlassen will, um für eine von ihm vertriebene Zigarette zu werben (Erw. 2)?

100 II 159 () from 7. Mai 1974
Regeste: Schutz einer international registrierten Individualmarke. 1. Art. 6quinquies lit. A Abs. 1 PVUe gilt nur für die äussere Form der Marke. Ob ihr Inhaber die materiellen Voraussetzungen für die Hinterlegung erfülle, beurteilt sich nach den Gesetzen des Landes, in dem der Schutz beansprucht wird (Erw. 1). 2. Art. 1 ff., insbesondere Art. 5 Abs. 2 MMA stehen dieser Beurteilung nicht entgegen (Erw. 2). 3. Art. 7 Abs. 1 MSchG. Eine Genossenschaft, die selber weder ein Fabrikations- noch ein Handelsgeschäft führt, darf eine Individualmarke nicht auf ihren Namen eintragen lassen (Erw. 3).

101 IB 14 () from 12. März 1975
Regeste: Schutz einer internationalen Marke deutschen Ursprungs. 1. Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Amtes; Begründung (Erw. 1). 2. Ablehnungsgründe gemäss Art. 6quinquies lit. B Ziff. 3 PVC und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MschG (Erw. 2). 3. Kein Schutz für die Marke BIOCLINIQUE in der Schweiz, weil sie als Sachbezeichnung anzusehen ist und zudem täuschen kann (Erw. 3-5).

101 IB 361 () from 25. November 1975
Regeste: Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Handelsregister. Art. 103 lit. a OG. Legitimation zur Beschwerde der Gründer einer noch nicht eingetragenen Aktiengesellschaft (Erw. 1). Art. 944 Abs. 1 OR, 44 Abs. 1 HRegV. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts. Sachbegriffe ohne Kennzeichnungskraft dürfen nicht als alleiniger Inhalt einer Firma anerkannt werden. Unzulässigkeit der Firma "Inkasso AG" (Erw. 5). Voraussetzungen, unter denen eine Verwaltungsbehörde ihre Praxis ändern darf (Erw. 6).

103 IB 16 () from 26. April 1977
Regeste: Art. 3 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Die Marke "BANQUET" weist nicht ausschliesslich auf Nahrungsmittel hin und ist deshalb für Nahrungsmittel zulässig.

103 IB 268 () from 20. Dezember 1977
Regeste: Markenrecht. 1. Art. 8 Abs. 2 MSchG. Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen bei Erneuerung des Registereintrages (E. 1). 2. Art. 3 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Von der Wortmarke "RED & WHITE", die für Tabakwaren bestimmt ist, lässt sich nicht sagen, dass sie auf die Beschaffenheit der Ware hinweise (E. 2). 3. Hinweise auf die äussere Aufmachung der Ware können eine Wortmarke schutzunfähig machen. Dies gilt insbesondere, wenn sie sich auf die Form oder Art der Verpackung beziehen (E. 3).

104 IB 65 () from 1. Mai 1978
Regeste: Eintragung einer international registrierten Marke. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG, Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 PVÜ. Ob eine Marke auf Eigenschaften oder die Beschaffenheit der Ware hinweise, ist auch nach der zwischenstaatlichen Regelung unter Berücksichtigung aller ihrer Elemente zu prüfen.

104 IB 138 () from 14. März 1978
Regeste: Art. 3 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Die Marke "SANO-VITAL" ist für Vitaminpräparate und Futtermittel nicht zulässig.

108 II 487 () from 14. Dezember 1982
Regeste: Eintragung einer international registrierten Marke im schweizerischen Register; Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG und Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 PVÜ. Die für elektronische Geräte und Musikinstrumente bestimmte internationale Wortmarke "Vantage" wird von den massgeblichen schweizerischen Käuferkreisen als Beschaffenheitsangabe für die so bezeichneten Waren verstanden und ist daher im schweizerischen Register nicht einzutragen.

109 II 256 () from 31. Mai 1983
Regeste: Eintragung einer international registrierten Marke. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG, Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 PVÜ. Schutzfähigkeit der Wortmarke "OKT" für chemische Erzeugnisse. Es handelt sich weder um ein Zahlwort (E. 2) noch um eine allgemeine oder spezifisch chemische Beschreibung (E. 3 u. 4).

112 II 73 () from 22. Mai 1986
Regeste: Art. 15 Abs. 2 MSchG. Art. 15 Abs. 2 und 16 MSchV. Veröffentlichung der Markeneintragung. 1. Erachtet das Amt bei der Eintragung einer Marke zusätzliche Angaben als nützlich (hier den Hinweis: Durchgesetzte Marke), so kann es sie im Rahmen seines Ermessens auch in die Veröffentlichung aufnehmen (E. 3a). 2. Umstände, unter denen die Aufnahme solcher Angaben in die Veröffentlichung nicht zu beanstanden ist (E. 3b).

114 II 371 () from 9. Dezember 1988
Regeste: Schutz einer international registrierten Marke. 1. Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 PVÜ, Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Enthält die Marke beschreibende Angaben, so ist ihr nach diesen Bestimmungen der Schutz zu verweigern; Beispiele. Sinn und Zweck der Weigerung (E. 1). 2. Die Marke "alta tensione" hat auf gestrickten Damenoberkleidern, für die sie bestimmt ist, beschreibenden Charakter; sie ist daher in der Schweiz nicht zu schützen (E. 2).

116 II 609 () from 6. November 1990
Regeste: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG; Sachbezeichnung, Beschaffenheitsangabe. Die Eintragung der Wortmarke "FIORETTO" für Zucker- und Süsswaren darf nicht verweigert werden, da sie weder hinsichtlich der Warenform noch der Verpackung auf für diese Warenart charakteristische und kennzeichnende Merkmale hinweist.

117 II 327 () from 18. Juni 1991
Regeste: Markenschutz für ausländische geographische Bezeichnungen; Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 und 3 PVÜ und Art. 14 Abs. 1 Ziff 2 MSchG. Schutzfähigkeit der im französischen Register eingetragenen Wortmarke "MONTPARNASSE" für Waren, die in Frankreich hergestellt werden.

118 II 181 () from 2. April 1992
Regeste: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG; Beschaffenheitsangabe, Freihaltebedürfnis. "DUO" kann nicht als Marke eingetragen werden, da diese Bezeichnung einerseits für die angegebene Warenkategorie eine Beschaffenheitsangabe darstellt und andererseits ein Bedürfnis besteht, sie für den allgemeinen und geschäftlichen Gebrauch freizuhalten.

125 III 91 () from 11. Februar 1999
Regeste: Markenrecht; Namensrecht und Firma. Über Kollisionen zwischen Namensrecht oder Firma und Markenrecht ist nicht schematisch zu entscheiden, sondern durch Abwägen der gegenseitigen Interessen, die einem möglichst gerechten Ausgleich entgegenzuführen sind (Bestätigung der Rechtsprechung). Anwendung dieses Grundsatzes auf den Fall, wo eine als Domänenname im Internet verwendete Firma einer jüngeren Marke entgegen steht.

129 III 353 () from 17. März 2003
Regeste: Verhältnis zwischen dem Markenschutzgesetz und dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; unlauterer Gebrauch einer Marke; Art. 13 MSchG; Art. 2 und Art. 3 lit. d UWG. Das Markenrecht stellt gegenüber dem Lauterkeitsrecht keine vorrangige Spezialregelung dar (Bestätigung der Rechtsprechung). Dem Inhaber einer markenrechtlich geschützten Marke kann deren Gebrauch verboten werden, soweit dieser unlauter ist. Eine Partei handelt unlauter, wenn sie nach dem Auseinanderbrechen einer partnerschaftlichen Kooperation ein von der anderen Partei zuerst verwendetes Zeichen als Marke hinterlegt und gebraucht und damit die Gefahr der Verwechslung mit den Leistungen oder dem Geschäftsbetrieb der Partei schafft, welche das Zeichen zuerst benutzte (E. 3).

130 III 113 () from 3. November 2003
Regeste: a Art. 2 lit. a MSchG; Markenschutz; Freizeichen. Begriff des Freizeichens. Voraussetzungen der Umwandlung einer Marke in ein Freizeichen. Bestätigung der Rechtsprechung hinsichtlich der differenzierten Beurteilung von registrierten und nicht registrierten Zeichen (E. 3.1-3.3). Anforderungen an den Beweis der Entartung einer eingetragenen Marke zum Freizeichen (E. 3.4).

145 III 85 (4A_489/2018) from 3. Januar 2019
Regeste: Art. 5 und Art. 6 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1961 zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen (NZSchG); Weiterbenützungsrecht, Eintragungsverbot. Wer ein nach NZSchG geschütztes Zeichen vor der Veröffentlichung des Kennzeichens der betreffenden zwischenstaatlichen Organisation zu benützen begonnen hat, darf das Zeichen jedenfalls dann nicht in das Markenregister eintragen lassen, wenn es sich von der vorbenützten Version unterscheidet (E. 3.2).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden