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Luftreinhalte-Verordnung
(LRV)

Art. 7 Vorsorgliche Emissionsbegrenzung

Die Be­stim­mun­gen über die vor­sorg­li­che Emis­si­ons­be­gren­zung bei neu­en sta­tio­nären An­la­gen (Art. 3, 4 und 6) gel­ten auch für be­ste­hen­de sta­tio­näre An­la­gen.